Barrierefreie Sanierung der Hahnengasse im Teilabschnitt zwischen Rosengasse und Marktplatz 

MAYEN. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, in erster Linie des Behindertengleichstellungsgesetzes, beabsichtigt die Stadt Zug um Zug die Zugänge zum Marktplatz einer Sanierung zu unterziehen und gleichzeitig Maßnahmen zum Schutz bei öffentlichen Veranstaltungen auf dem Marktgelände zu ergreifen.

Barrierefreie Mobilität ist für Menschen mit Behinderung entscheidend, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Ziel ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer*innen benötigen für ihre eigenständige Mobilität, wenn keine natürlichen Leitelemente oder Leitlinien vorhanden sind, spezielle taktile, visuelle und gegebenenfalls akustische Oberflächenstrukturen, damit Gefahrensituationen, Zwischenziele oder ein Leitsystem erkannt werden. Zur Funktionsfähigkeit eines Leitsystems mit Bodenindikatoren muss eine wiederkehrende Systematik anstehen und überall die Verlegung mit gleicher Bedeutung ausgeführt sein, sodass blinden und sehbehinderten Menschen durch die Vorgabe einheitlicher Standards eine durchgehend zusammengehörende Orientierungshilfe zur Verfügung steht. Dies soll im Wesentlichen die Berücksichtigung der Belange der Gruppe von blinden- und sehbehinderten Menschen sowie die Gruppe von Rollstuhl- und Rollatoren-Nutzern einschl. gehbehinderten Menschen thematisieren.

Personen mit Sehbeeinträchtigung können starke farbliche Kontraste visuell erkennen und mit den Füßen überstehende Strukturen taktil wahrnehmen. Blinde Personen können mit dem Langstock und den Füßen überstehende Strukturen taktil ertasten und durch das beim Überstreichen des Bodenbelages mit dem Langstock entstehende Geräusch akustisch wahrnehmen.

Hierzu hat der Stadtrat bereits im Juli 2021 die Zustimmung zur Ergreifung notwendiger Maßnahmen in einem Teilabschnitt der Hahnengasse - zwischen Rosengasse und Markplatz - für die Oberflächensanierung und Installation sog. Terrorschutzpoller erteilt. Für Letzteres wurden im Rahmen der nun vollzogenen öffentlichen Ausschreibung bereits die notwendigen Maßnahmen mit erforderlicher Kabelzuleitungen berücksichtigt. Aufgrund der zeitlichen Engpässe im Zusammenhang mit dem Mitte Oktober 2023 beginnenden "Lukasmarkt" und den prognostizierten Liefer- und Montagezeiten für die Antiterrorpoller wurde dies in der aktuellen Ausschreibung ausgeklammert und soll demnach im Nachgang zur Ausführung gelangen.

Die gesetzlich erforderlichen Maßnahmen zur Umgestaltung kann bis auf die Leitelemente für Blinde und Sehbehinderte mit den dort vorhandenen Materialien erfolgen, was ein hohes ökologisches Einsparpotential darstellt. Die sich beim Natursteinmaterial ergebenden Fugen werden für eine bessere und sichere Begehbarkeit mit einem Fugen Verguss, der sog. festen Fuge, verschlossen. Neben dem positiven optischen Erscheinungsbild verhindert es gleichzeitig die Aufnahme des Fugenmaterials bei den hierbei eingesetzten Kehr-/Saugwagen, insbesondere nach den jährlich wiederkehrend stattfindenden Großveranstaltungen auf dem Marktgelände.

In diesem Zuge werden ebenfalls die veralteten Beleuchtungseinheiten seitens der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG (EVM) über den bestehenden Jahresvertrag mit der Stadt in Gänze durch zeitgemäße und energieeinsparende Leuchtmittel ersetzt sowie mit einer neuen Verkabelung an das städtische Beleuchtungsnetz angebunden. Des Weiteren wird die Deutsche Telekom Technik GmbH in diesem Bauabschnitt ein Speednetrohrverband mit Anbindung der dortigen Wohn- und Geschäftseinheiten verlegen.

Nach der öffentlichen Ausschreibung und Prüfung der eingereichten Unterlagen wird die Firma Horst Schulz Bauunternehmung GmbH aus Koblenz die Bauleistungen, welche noch in der 30. KW starten werden, durchführen. Mit Blick auf den jährlichen "Lukasmarkt" und die damit verbundenen Zeitintervalle für dessen Aufbau ist dieser Sanierungsabschnitt nach dem derzeitigen Kenntnisstand bis Ende der 39. KW (29. September) fertigzustellen.

Die hiermit verbundenen Kosten belaufen sich auf Basis der angebotenen Leistungen auf rd. 300.000 € zzgl. der Maßnahmen für die Modernisierung der dortigen Beleuchtungsanlage.

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