Gerade für alleinerziehende Eltern stellt der Online-Antrag eine spürbare Erleichterung dar: eingeschränkte Öffnungszeiten oder die Notwendigkeit einer persönlichen Vorsprache entfallen. Stattdessen können die Antragsunterlagen flexibel von zu Hause oder unterwegs aus eingereicht werden – einfach, sicher und datenschutzkonform. Wer sich beim Antrag mit der Bund.ID und elektronischem Ausweis identifiziert, kann den gesamten Prozess vollständig digital abwickeln. Wurden beim Onlineantrag einzelne Unterlagen vergessen, so können diese unproblematisch online nachgereicht werden. Die jährliche Überprüfung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss kann ebenfalls auf digitalem Weg abgewickelt werden. Daneben findet sich auf der Homepage des digitalen Services eine Liste mit Antworten auf häufige Fragen, wo Interessierte sich beispielsweise vorab informieren können, ob ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.
„Mit der Einführung des Online-Antrags gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung einer bürgernahen und modernen Verwaltung“, sagt Oberbürgermeister Dirk Meid. „Wir möchten alleinerziehende Eltern aktiv unterstützen und ihnen den Zugang zu wichtigen Leistungen so unkompliziert wie möglich machen.“
Weitere Informationen zum Verfahren und den Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss finden Interessierte unter: www.unterhaltsvorschuss-online.de. Alle Onlineleistungen der Stadt Mayen sind unter www.mayen.de/onlineleistungen zu finden.