Mayen. Die Verwaltung informiert darüber, dass die ursprünglich angekündigte Schließung des Meldeamtes angepasst werden konnte.
An den ursprünglich betroffenen Tagen können nun doch wieder Dienstleistungen angeboten werden. Lediglich am Montag sowie am Donnerstagvormittag ist der Dienstbetrieb eingeschränkt möglich. In dieser Zeit können ausschließlich folgende Anliegen bearbeitet werden:
- Aushändigung fertiger Dokumente
- Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
An allen übrigen Tagen ist das Meldeamt zu den regulären Dienstzeiten geöffnet.
Unabhängig davon bleibt das Meldeamt am Dienstag nach Pfingsten, dem 26. Mai geschlossen.