Mayen. Die Stadt Mayen setzt einen weiteren wichtigen Baustein zur Aufwertung und einheitlichen Gestaltung der Innenstadt um. Gewerbetreibende und Gastronomiebetriebe können ab sofort kostenfrei einen einheitlichen, gestaltungskonformen Kundenstopper für ihren Handel von der Stadt zur Verfügung gestellt bekommen. Diese können per Antrag angefragt werden.
Zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Gestaltungssatzung für die Innenstadt wurde im Rahmen des Förderprogramms „Innenstadt-Impulse“ des Landes Rheinland-Pfalz eine entsprechende Fördermaßnahme beschlossen. Bis zum Jahr 2028 soll die Umsetzung der Gestaltungssatzung durch verschiedene Förderangebote unterstützt werden.
Erste Förderphase: Einheitliche Kundenstopper
In der ersten Förderphase steht die Anschaffung einheitlicher Aufsteller, sogenannter Kundenstopper, im Mittelpunkt. Für das Jahr 2026 stehen hierfür insgesamt 7.500 Euro Fördermitteln zur Verfügung.
Die Antragstellung ist ab sofort möglich und muss bis spätestens 15. September bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Der entsprechende Antrag sowie die dazugehörige De-minimis-Erklärung wurden bereits an alle Inhaberinnen und Inhaber einer aktuellen Sondernutzungserlaubnis innerhalb des Fördergebietes versendet.
Da die Anzahl der zur Verfügung stehenden Kundenstopper aufgrund der eingeschränkten Fördermittel begrenzt ist, erfolgt die Vergabe im Rahmen der verfügbaren Mittel und unter Berücksichtigung der festgelegten Fördervoraussetzungen. Ein Rechtsanspruch auf eine Überlassung besteht nicht.
Weitere Fördermaßnahmen folgen
Die Unterstützung der Gestaltungssatzung ist langfristig angelegt. In weiteren Förderphasen sollen unter anderem die Anschaffung von Sonnenschirmen und Pflanzkübeln sowie die Herstellung gestaltungskonformer Werbeanlagen gefördert werden.
Mit der einheitlichen Ausstattung soll insbesondere das Erscheinungsbild der Innenstadt verbessert und ein harmonisches Gesamtbild geschaffen werden. Die bereitgestellten Kundenstopper und künftig auch Sonnenschirme sollen die bestehenden Gestaltungsvorgaben unterstützen und zu einer attraktiven Aufenthaltsqualität in der Innenstadt beitragen.
Gestaltungsvorgaben weiterhin verbindlich
Die Stadt Mayen weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme am Förderprogramm nicht von der Einhaltung der geltenden Vorschriften entbindet. Die Vorgaben der Gestaltungssatzung sowie die jeweiligen Sondernutzungserlaubnisse sind weiterhin uneingeschränkt zu beachten.
Dazu gehören insbesondere:
- maximal ein Kundenstopper pro Betrieb,
- keine Vergrößerung der genehmigten Sondernutzungsfläche,
- keine Verwendung von Rasenteppichen,
- Einhaltung der vorgegebenen einheitlichen Gestaltung,
- Pflanzkübel ausschließlich in einheitlicher Ausführung und mit einem Mindestabstand von 1,20 Metern,
- keine Verwendung von Paletten oder Wühltischen,
- keine Aufstellung von Beachflags.
Die Stadt Mayen bittet alle Gewerbetreibenden und Gastronomiebetriebe, die bestehenden Vorgaben zu beachten und damit gemeinsam zu einem gepflegten, attraktiven und einheitlichen Erscheinungsbild der Innenstadt beizutragen.
Weitere Informationen und Antragstellung
Anträge und weitere Informationen erhalten interessierte Betriebe beim Marktamt der Stadt Mayen, Ansprechpartnerin ist Yvonne Ditzler - E-Mail: marktamt@mayen.de. Der Antrag ist unter foerdermodell-a1-antrag-zur-nutzung-von-staedtischem-eigentum.pdf zu finden.
Die Stadt Mayen freut sich über eine rege Beteiligung und auf eine gemeinsame Weiterentwicklung und Aufwertung der Innenstadt.
