Stadtverwaltung macht auf den Preis für Zivilcourage aufmerksam

Öffentliche Sicherheit ist nicht allein Aufgabe der Polizei. Sie lebt vom Engagement jeder und jedes Einzelnen – in einer aufmerksamen Nachbarschaft, als Zeugin oder Zeuge einer Straftat oder als Person, die sich um ein Opfer kümmert. Mit dem Preis für Zivilcourage werden Menschen ausgezeichnet, die Verantwortung übernehmen und in schwierigen Situationen besonnen gehandelt haben.

Zivilcourage zeigt sich auf vielfältige Weise. Helfen erfordert Mut: den Mut, Gleichgültigkeit zu überwinden, nicht wegzusehen, nicht wegzuhören und nicht wegzugehen. Dabei bedeutet Hilfe nicht zwangsläufig ein direktes Eingreifen. Oft kann bereits umsichtiges Handeln aus sicherer Distanz entscheidend sein. Niemand soll sich selbst in Gefahr bringen oder heldenhaft einem Täter oder einer Täterin entgegenstellen. Gefragt sind vielmehr Besonnenheit, Verantwortungsbewusstsein und Unterstützung für Betroffene.

 

Im Rahmen des Preises für Zivilcourage werden Menschen gesucht, die sich für andere eingesetzt haben. Gesucht werden Personen, die beispielsweise als aufmerksame Nachbarinnen und Nachbarn, als Zeuginnen und Zeugen oder durch ihr entschlossenes Handeln dazu beigetragen haben, Straftaten zu verhindern oder deren Folgen zu mindern.

Der Preis richtet sich in erster Linie an Einzelpersonen. Geehrt werden können Menschen, die durch ihr Engagement, ihre Hilfsbereitschaft oder ihre Aussagebereitschaft nach Gewalt- oder Straftaten besondere Zivilcourage bewiesen haben.

Vorschläge können über die bereitgestellten Formulare eingereicht werden. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz von Staatssekretär Dirk Herber.

Die Preisverleihung findet am 8. Dezember in Mainz statt. Die Auszeichnung wird durch den Minister für Inneres, für Integration und Verkehr, Achim Schwickert, verliehen. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten neben einer Urkunde und einer Skulptur auch einen Geldpreis von mindestens 500 Euro pro Person.

Vorschläge für das laufende Jahr können bis zum 30. September eingereicht werden. Nach diesem Termin eingehende Vorschläge werden automatisch für das Folgejahr berücksichtigt.

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