Neue Sondernutzungssatzung der Stadt Mayen seit dem 1. Juli 2026 in Kraft

Mayen. Die Stadt Mayen informiert über die Neufassung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, die zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Mit der Überarbeitung wurden zahlreiche Regelungen aktualisiert, ergänzt und an die aktuellen Anforderungen angepasst. Die Änderungen betreffen insbesondere Bürgerinnen und Bürger, Bauunternehmen sowie alle, die den öffentlichen Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen.

Neu aufgenommen wurden Ergänzungen zur Regelung erlaubnisfreier Sondernutzungen, Konkretisierungen zu erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Sondernutzungen sowie die Berücksichtigung der städtischen Gestaltungssatzung. Die Stadt kann künftig Vorgaben zur Gestaltung und zum Erscheinungsbild von Anlagen und Einrichtungen festlegen. Sondernutzungen können versagt werden, wenn deren Vorgaben nicht eingehalten werden.

Mit der neuen Satzung schafft die Stadt Mayen außerdem erstmals eine Rechtsgrundlage für den Umgang mit Sharing-Angeboten im öffentlichen Raum. Künftig kann die Stadt die Anzahl und die Standorte von E-Scootern, E-Rollern und Leihfahrrädern begrenzen, um Behinderungen auf Gehwegen und öffentlichen Verkehrsflächen zu vermeiden und die Sicherheit sowie die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums zu gewährleisten.

Neben den inhaltlichen Änderungen wurde auch das Gebührenverzeichnis überarbeitet. Die Gebühren für verschiedene Sondernutzungen wurden an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Nutzerinnen und Nutzer werden gebeten, sich vor der Beantragung einer Sondernutzung über die geltenden Gebühren zu informieren.

Die Stadt Mayen bittet alle Betroffenen, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Die vollständige Satzung einschließlich des Gebührenverzeichnisses ist auf der Internetseite der Stadt Mayen unter https://www.mayen.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/ortsrecht-und-abgaben/  veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern