Mayen. Die Stadt Mayen informiert über die Neufassung der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, die zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Mit der Überarbeitung wurden zahlreiche Regelungen aktualisiert, ergänzt und an die aktuellen Anforderungen angepasst. Die Änderungen betreffen insbesondere Bürgerinnen und Bürger, Bauunternehmen sowie alle, die den öffentlichen Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen.
Neu aufgenommen wurden Ergänzungen zur Regelung erlaubnisfreier Sondernutzungen, Konkretisierungen zu erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Sondernutzungen sowie die Berücksichtigung der städtischen Gestaltungssatzung. Die Stadt kann künftig Vorgaben zur Gestaltung und zum Erscheinungsbild von Anlagen und Einrichtungen festlegen. Sondernutzungen können versagt werden, wenn deren Vorgaben nicht eingehalten werden.
Mit der neuen Satzung schafft die Stadt Mayen außerdem erstmals eine Rechtsgrundlage für den Umgang mit Sharing-Angeboten im öffentlichen Raum. Künftig kann die Stadt die Anzahl und die Standorte von E-Scootern, E-Rollern und Leihfahrrädern begrenzen, um Behinderungen auf Gehwegen und öffentlichen Verkehrsflächen zu vermeiden und die Sicherheit sowie die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums zu gewährleisten.
Neben den inhaltlichen Änderungen wurde auch das Gebührenverzeichnis überarbeitet. Die Gebühren für verschiedene Sondernutzungen wurden an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Nutzerinnen und Nutzer werden gebeten, sich vor der Beantragung einer Sondernutzung über die geltenden Gebühren zu informieren.
Die Stadt Mayen bittet alle Betroffenen, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Die vollständige Satzung einschließlich des Gebührenverzeichnisses ist auf der Internetseite der Stadt Mayen unter https://www.mayen.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/ortsrecht-und-abgaben/ veröffentlicht und kann dort eingesehen werden.