Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.mayen.de.
Rechtsgrundlage sind das Landesinklusionsgesetz Rheinland-Pfalz (InklG RP) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Die Internetseite www.mayen.de wurde durch die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik (ÜBIT) des Landes Rheinland-Pfalz überprüft.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 InklG RP in Verbindung mit der BITV RP.
Die Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der BITV RP vereinbar.
Unser Ziel ist es, eine moderne und bürgernahe Website mit zeitgemäßen Beteiligungs- und Kommunikationsmöglichkeiten bereitzustellen – sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Besucherinnen und Besucher sowie Tourist*innen der Stadt Mayen.
Barrierefreiheit verstehen wir als fortlaufenden Prozess. Wir sind bestrebt, unsere Internetseite kontinuierlich weiterzuentwickeln und für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen.
Dabei wurde unter anderem darauf geachtet, dass:
- die Schrift gut lesbar ist
- der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe anpassbar ist
- Bilder mit Alternativtexten versehen werden
- Bedienelemente klar erkennbar sind
- Inhalte in Leichter Sprache angeboten werden
- eine Seite in Gebärdensprache zur Verfügung steht
- die Website mit der Tab-Taste bedienbar ist
- neue PDF-Dokumente nach Möglichkeit barrierefrei erstellt werden
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dokumente (insbesondere ältere Dokumente)
Begründung:
Ein Großteil der auf unserer Website veröffentlichten PDF-Dokumente ist derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere ältere Dokumente sowie einzelne neuere Dateien.
Uns ist bewusst, dass diese Inhalte die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit noch nicht vollständig erfüllen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Dokumente schrittweise barrierefrei bereitzustellen. Neue Dokumente werden nach Möglichkeit barrierefrei erstellt.
Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen die Inhalte schnellstmöglich in geeigneter Form zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21.04.2021 erstellt.
Sie wurde zuletzt am 27.05.2026 aktualisiert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen beruht auf einer Prüfung durch die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik (ÜBIT) Rheinland-Pfalz sowie auf einer Selbstbewertung.
In einzelnen Bereichen kann es vereinzelt noch zu nicht vollständig barrierefreien Darstellungen kommen, insbesondere bei älteren Inhalten. Diese werden im Rahmen der laufenden Pflege überprüft und nach Möglichkeit angepasst.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Bitte kontaktieren Sie uns unter:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jennifer Dustmann
Rathaus Rosengasse 2
56727 Mayen
E-Mail: pressestelle@mayen.de
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Barrieren über unser Feedback-Formular zu melden. Zum Formular gelangen Sie hier.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden.
Zuständig ist gemäß InklG RP die oder der
Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
Homepage: https://inklusion.rlp.de
Schlichtungsverfahren
Beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz ist gemäß § 16 InklG RP eine Schlichtungsstelle eingerichtet.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen.
Schlichtungsverfahren sind kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Ziel ist es, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.