Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.mayen.de.

Rechtsgrundlage sind das Landesinklusionsgesetz Rheinland-Pfalz (InklG RP) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Die Internetseite www.mayen.de wurde durch die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik (ÜBIT) des Landes Rheinland-Pfalz überprüft.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 InklG RP in Verbindung mit der BITV RP.

Die Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der BITV RP vereinbar.

Unser Ziel ist es, eine moderne und bürgernahe Website mit zeitgemäßen Beteiligungs- und Kommunikationsmöglichkeiten bereitzustellen – sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Besucherinnen und Besucher sowie Tourist*innen der Stadt Mayen.

Barrierefreiheit verstehen wir als fortlaufenden Prozess. Wir sind bestrebt, unsere Internetseite kontinuierlich weiterzuentwickeln und für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen.

Dabei wurde unter anderem darauf geachtet, dass:

  • die Schrift gut lesbar ist
  • der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe anpassbar ist
  • Bilder mit Alternativtexten versehen werden
  • Bedienelemente klar erkennbar sind
  • Inhalte in Leichter Sprache angeboten werden
  • eine Seite in Gebärdensprache zur Verfügung steht
  • die Website mit der Tab-Taste bedienbar ist
  • neue PDF-Dokumente nach Möglichkeit barrierefrei erstellt werden

 

Nicht barrierefreie Inhalte

  • PDF-Dokumente (insbesondere ältere Dokumente)


Begründung:

Ein Großteil der auf unserer Website veröffentlichten PDF-Dokumente ist derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere ältere Dokumente sowie einzelne neuere Dateien.

Uns ist bewusst, dass diese Inhalte die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit noch nicht vollständig erfüllen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Dokumente schrittweise barrierefrei bereitzustellen. Neue Dokumente werden nach Möglichkeit barrierefrei erstellt.

Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen die Inhalte schnellstmöglich in geeigneter Form zur Verfügung.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.04.2021 erstellt.
Sie wurde zuletzt am 27.05.2026 aktualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen beruht auf einer Prüfung durch die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik (ÜBIT) Rheinland-Pfalz sowie auf einer Selbstbewertung.

In einzelnen Bereichen kann es vereinzelt noch zu nicht vollständig barrierefreien Darstellungen kommen, insbesondere bei älteren Inhalten. Diese werden im Rahmen der laufenden Pflege überprüft und nach Möglichkeit angepasst.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Bitte kontaktieren Sie uns unter:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Jennifer Dustmann

Rathaus Rosengasse 2

56727 Mayen

E-Mail: pressestelle@mayen.de

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Barrieren über unser Feedback-Formular zu melden. Zum Formular gelangen Sie hier

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden.

Zuständig ist gemäß InklG RP die oder der

Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Tel.: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
Homepage: https://inklusion.rlp.de


Schlichtungsverfahren

Beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz ist gemäß § 16 InklG RP eine Schlichtungsstelle eingerichtet.

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen.

Schlichtungsverfahren sind kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Ziel ist es, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier


Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern