Schon kleine Unachtsamkeiten können verheerende Folgen haben: achtlos weggeworfene Zigarettenkippen oder zurückgelassene Glasflaschen können innerhalb kürzester Zeit Brände entfachen und den Wald großflächig zerstören. Die Stadt Mayen ruft daher alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher eindringlich dazu auf, beim Aufenthalt im Wald besonders umsichtig zu handeln.
Wichtige Verhaltensregeln:
- Rauchen im Wald unterlassen: Vermeiden Sie das Rauchen im Wald und am Waldrand.
- Feuer nur an ausgewiesenen Stellen: Entzünden Sie Feuer nur an dafür vorgesehenen Stellen und halten Sie ausreichend Abstand zu Wald und Wiesen.
- Vorsicht beim Parken: Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht auf Grasflächen und achten Sie auf ausgewiesene Parkplätze.
- Keine brennbaren Gegenstände wegwerfen: Werfen Sie keine brennenden Gegenstände aus dem Auto.
- Brände sofort melden: Bei der Entdeckung eines Brandes, auch bei kleinen Entstehungsbränden, informieren Sie unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112).
- Waldbrandgefahrenstufen beachten: Informieren Sie sich vor dem Betreten des Waldes über die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe.
Aufgrund der aktuell hohen Waldbrandgefahr wird zudem mit sofortiger Wirkung ein offizielles Grillverbot ausgesprochen. Dieses gilt sowohl für die Grillhütten im Wald, das Freizeitzentrum und weitere öffentliche Feuer.
Das Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz (§ 24 LWaldG) verbietet deshalb das Rauchen in allen Wäldern. Auch das Wegwerfen von Zigarettenkippen ist untersagt – nicht nur im Wald selbst, sondern auch auf angrenzenden Wegen und Parkplätzen. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen, die je nach Gefährdungslage empfindlich ausfallen können.
Die Stadtverwaltung dankt für Ihre Mithilfe – zum Schutz unseres Waldes und aller, die sich darin aufhalten.
Im Notfall: Sofort 112 anrufen!