Beispielsweise lassen sich einfache und erweiterte Meldebescheinigungen und Untersuchungsberechtigungsscheine bequem online beantragen. Die Anträge gehen unmittelbar und ohne Medienbruch im Meldeamt ein und werden dort vollständig elektronisch weiterbearbeitet. Die Rückmeldung an die Bürger:innen erfolgt aus rechtlichen Gründen in Papierform.
Wer einen neuen Personalausweis beantragt hat und wissen möchte, ob dieser schon abgeholt werden kann, kann dies ebenfalls online abfragen – ganz ohne telefonische Nachfrage oder Mailkontakt. Alles, was man dazu benötigt, ist die Seriennummer des beantragten Ausweises, welche man auf der Bestätigung des Antrages findet.
Für ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ebenfalls kein Gang zum Meldeamt mehr nötig. Diese Anträge werden bei persönlicher Vorsprache im Meldeamt im Auftrag des Bundes aufgenommen und anschließend weitergeleitet. Auf digitalem Weg entfällt dieser Schritt: Die Anträge werden direkt beim zuständigen Bundesamt für Justiz gestellt. Das sorgt zusätzlich für kürzere Bearbeitungszeiten.
Besonders viele Vorteile bietet die digitale Wohnsitzummeldung: Wer umgezogen ist, kann seinen neuen Wohnsitz vollständig online anmelden – und zwar inklusive automatischer Aktualisierung der Adressdaten auf dem Personalausweis und einer rechtssicheren digitalen Meldebestätigung. Auch die Daten auf dem elektronischen Chip im Personalausweis lassen sich von zu Hause aus über die NFC-Funktion des eigenen Smartphones aktualisieren.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einiger Onlineleistungen ist ein BundID-Konto (das kostenlose Nutzerkonto des Bundes) sowie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises mit der AusweisApp. Die AusweisApp liest dabei den Chip des Personalausweises per Smartphone aus und bestätigt die Identität sicher und datenschutzkonform. Unterstützung bei der Einrichtung und der Anwendung findet man beim Support der BundID unter www.id.bund.de sowie unter www.ausweisapp.bund.de.
Die Einrichtung muss dabei nur einmalig erfolgen, um dann auch zukünftig das Onlineangebot der Stadt Mayen und auch anderer deutscher Behörden nutzen zu können.