Mehr Rücksicht im Straßenverkehr 

Mayen. In den vergangenen Wochen wurde vermehrt festgestellt, dass sich Radfahrer und E-Scooter-Nutzer verkehrswidrig verhalten. Hierzu zählen unter anderem das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen, das Missachten von Verkehrszeichen, fehlende Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern sowie das Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit. Dies führt nicht nur zu Gefahrensituationen, sondern beeinträchtigt auch das Sicherheitsgefühl anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Stadt weist darauf hin, dass auch für Radfahrer und E-Scooter-Nutzer die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten. Insbesondere ist §1 StVO zu beachten, wonach sich alle Verkehrsteilnehmenden so zu verhalten haben, dass niemand gefährdet oder unnötig behindert wird. Des Weiteren können das unerlaubte Befahren von Gehwegen oder Fußgängerzonen ebenso wie andere Verkehrsverstöße mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet werden.

Außerdem betont die Stadt, dass das Radfahren und die Nutzung von E-Scootern in der Fußgängerzone außerhalb der Be- und Entladezeiten strikt verboten ist. Fahrräder und E-Scooter dürfen dort nicht gefahren bzw. genutzt werden. Wer mit einem Fahrrad oder E-Scooter durch die Fußgängerzone unterwegs ist, muss diese schieben. Gerade im Bereich der Fußgängerzone kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Fußgängerinnen und Fußgänger durch fahrende E-Scooter und Fahrräder erheblich gefährdet werden.

Die Stadt Mayen appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten und insbesondere in der Innenstadt auf Fußgängerinnen und Fußgänger, ältere Menschen sowie Kinder Rücksicht zu nehmen. Gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Verkehrsregeln tragen wesentlich zu einem sicheren Miteinander im öffentlichen Verkehrsraum bei.

Die Einhaltung der Vorschriften wird weiterhin überwacht und festgestellte Verstöße werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geahndet.

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