Der Stadtrechtsausschuss ist Teil des Widerspruchsverfahrens. Wird einem Widerspruch durch die zuständige Behörde nicht abgeholfen, wird der Fall dem Ausschuss zur erneuten unabhängigen rechtlichen Prüfung vorgelegt. Für Bürgerinnen und Bürger bietet dieses Verfahren einen zusätzlichen Rechtsschutz, da sie ihre Argumente vorbringen und eine erneute Bewertung ihres Anliegens erreichen können. Zudem tragen die grundsätzlich öffentlichen Sitzungen zur Transparenz bei und stärken die Kontrolle der Verwaltung sowie die Nachvollziehbarkeit städtischer Entscheidungen.