Neue Parkregelung in der „Wittbende“

Bisher durfte rechtsseitig auf der Seite der Metzgerei Kohlhaas geparkt werden. Nun ist das Parken nur noch auf der gegenüberliegenden Seite vor der Bäckerei Lenarz gestattet. Im vorderen Bereich – zwischen den Hausnummern 10 bis 22 – ist das Parken auf der rechten Seite weiterhin gestattet.

Das Parken in den beschriebenen Bereichen ist für eine Stunde mit einer Parkscheibe erlaubt. Außerhalb des beschilderten Parkbereiches gilt ein absolutes Halteverbot.

Die Stadt Mayen bittet alle Anwohner*innen und Bürger*innen um Verständnis und entsprechende Beachtung. 

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