Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 der Stadt Mayen beschlossen

Mayen. In seiner Sitzung am 1. Februar hat der Stadtrat der Stadt Mayen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 mit den entsprechenden Änderungen beschlossen.

„Leider“ so Oberbürgermeister Dirk Meid „konnte ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden. Es ist uns aber gelungen, das Defizit von zwischenzeitlich rd. 8,8 Mio. € auf rd. 2,58 Mio. € zu reduzieren, was uns hoffen lässt, dass eine Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde dennoch erreicht wird.“

Keine Zustimmung fand allerdings der durch die Verwaltung – nach vorheriger mehrstündiger Erörterung in der Haushaltsstrukturkommission – vorgelegte Maßnahmenplan zur Haushaltskonsolidierung – obwohl der Stadtrat aufgrund eines gemeinsamen Antrages der CDU-Stadtratsfraktion, der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen und der FDP-Stadtratsfraktion in der Sitzung am 13. Dezember 2023 die Verwaltung mit der Erstellung beauftragt hatte.

„Ich bedauere dies ausdrücklich“ so OB Meid „ein solches Konzept wäre sicherlich ein deutliches Signal in Richtung der Aufsichtsbehörde gewesen, den Konsolidierungswillen der Stadt Mayen zu unterstreichen. Sofern man sich an einzelnen Punkten stört, hätte man diese in der Sitzung herausstellen und das Konzept überarbeiten können. Ich befürchte, dass wir uns mit der generellen Ablehnung ein Eigentor geschossen haben“.

Was bedeutet dies aber konkret für die Haushaltsausführung?

Die Stadt Mayen befindet sich bis zu dem Zeitpunkt bis die Haushaltssatzung öffentlich bekannt worden ist, in der sog. Interimszeit, d.h. das haushaltsmäßige Geschehen richtet sich nach den Grundsätzen der vorläufigen Haushaltsführung wie sie in der Gemeindeordnung niedergelegt sind. Danach dürfen nur die Aufwendungen oder die Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung eine rechtliche oder zwangsläufige Verpflichtung der Stadt Mayen besteht oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Insbesondere darf die Stadt Mayen die Investitionstätigkeiten fortsetzten, für die in Vorjahren Mittel vorgesehen werden. Neue Investitionen dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht begonnen werden.

„Dies schränkt natürlich insbesondere den sogenannten freiwilligen Leistungsbereich deutlich ein“ so Oberbürgermeister Meid „so können wir in der Interimszeit z.B. keine Zuschüsse an unsere Vereine gewähren. Die für 2024 vorgesehenen Investitionen werden sich deutlich nach hinten verschieben und können ggf. somit in diesem Jahre nicht mehr realisiert werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um den Ausbau der Straße „In der Weiersbach“, der Erschließung des Grundstückes für die Wald-Kita und der Beschaffung des Unterbringungswagens, sowie verschiedene Investitionen im Spielplatzbereich. Dies sind nur einige Beispiele.“

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