Kleinstprojekte für ein gutes Leben im Dorf und in der Stadt gesucht!

Aufgrund der kurzen Umsetzungsfrist sind vor allem zügig umsetzbare Vorhaben (z.B. Anschaffungen) einzureichen.

Die wichtigsten Eckdaten

Fördermittel-Budget:

44.744,00 €  
(unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung)

Datum des Aufrufes:

24.04.2024

Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen:

03.06.2024 (Ausschlussfrist)

Datum der Projektauswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium:

Ende Juni (voraussichtlich)

Frist für Projektabschluss und Abrechnung:

30.09.2024

Inhalt des Aufrufes:

Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudget

Adresse für die Einreichung der Projektsteckbriefe:

Geschäftsstelle der LAG Osteifel-Ahr
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
Kirchstr. 15-19; 53518 Adenau

Geltende Auswahlkriterien und Fördersätze

Die Projektauswahlkriterien, das Formular zum Förderantrag und weitere Informationen sind unter www.leader-osteifel-ahr.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht.

Wenden Sie sich bei Fragen und für eine kostenfreie Beratungen gerne an das Regionalmanagement:

 

Regionalmanagement

Hannah Reisten

c/o Sweco GmbH, Koblenz

0261-30439-27

Hannah.reisten@sweco-gmbh.de

 

LAG Geschäftsstelle

Bernhard Jüngling

c/o Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

02691-305-100

Bernhard.juengling@adenau.de

 

Welche Ausgaben können gefördert werden?

  • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (z.B. Dorferneuerungsplanungen)
  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
  • Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen
  • Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
  • Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, in kleine Infrastrukturen, in Basisdienstleistungen, zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, zugunsten des ländlichen Tourismus und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
  • Kleine Infrastruktureinrichtungen (dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten und Ingenieurleistungen)
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte)
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung)

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Der Zuschuss muss mindestens 2.000 EUR sein. Die förderfähigen Ausgaben dürfen max. 20.000 EUR Netto betragen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
  • Gebrauchte Gegenstände, kommunale Pflichtaufgaben und einfache Ersatzinvestitionen sind nicht förderfähig.
  • Die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) muss gesichert sein.
  • Alle relevanten Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) müssen vorhanden sein.
  • Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die LAG Osteifel-Ahr. Ihr gehören VertreterInnen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Die Projektauswahlkriterien sind unter            www.leader-osteifel-ahr.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht.

Welche Fördersätze gelten?

 

Basisförderung

Premiumförderung

private Zuwendungsempfänger

40 %

50 %

gemeinnützige Zuwendungsempfänger

50 %

80 %

öffentliche Zuwendungsempfänger

65 %

75 %

Ablauf des Auswahlverfahrens:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Förderantrags und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 03.06.2024).
  2. Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement.
  3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch das LAG-Entscheidungsgremium.
  4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.
  5. Abschluss eines Vertrags mit der LAG Osteifel-Ahr.
  6. Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege bei der LAG bis spätestens 30.09.2024.

 Bitte beachten Sie,

  • dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge in die Projektauswahl einbezogen werden können.
  • dass die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) gesichert sein muss.
  • dass alle nötigen Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) vorliegen müssen.
  • dass nur Kassenmittel für eine Umsetzung im Jahr 2024 und keine Verpflichtungsermächtigungen für Zahlungen in Folgejahren bereitstehen.
  • dass der vorliegende Förderaufruf unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz steht und
  • dass etwaige Anpassungen des Plafonds (der Fördermittelsumme) bis vier Wochen vor Fristende vorgenommen werden können.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern