Personalversammlung: Stadtverwaltung am 22. Mai nachmittags geschlossen

Die Durchführung einer Personalversammlung ist im Personalvertretungsgesetz geregelt und wird mindestens einmal in jedem Kalenderjahr durchgeführt. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss die Gelegenheit erhalten, an einer solchen Personalversammlung teilnehmen zu können.

„Die Personalversammlung ist ein wichtiger Baustein im kooperativen Miteinander zwischen Personalrat und Dienststellenleitung“, erklärt Oberbürgermeister Dirk Meid.