Ausbau der Straßen „Kreuzgang“ und „An der Stadtmauer“

Die Ausbauten sind Maßnahmen der Stadtsanierung, welche bereits im Zuge der Erweiterung des Sanierungsgebietes 2021 durch den Stadtrat beschlossen wurden. Der geplante Ausbau wird im Zuge des Förderprogramms „Lebendige Zentren“, ehemals „Aktive Stadt“, von Bund und Land gefördert.

Ziel ist, die innerstädtischen Straßen einheitlich und barrierefrei zu gestalten und darüber hinaus einen hohen Wiedererkennungswert in der Stadt Mayen zu erreichen. Zudem sind mit diesen Projekten die Verbesserung des Wohnumfeldes im gesamten Quartier, welche sowohl zu einer Wohnwertsteigerung als auch zur indirekten Wertsteigerung der Immobilien im Sanierungsgebiet führen, vorgesehen.

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem Gesetz vom 5. Mai 2020 die flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (wkB) beschlossen. Die Satzung muss spätestens zum 1. Januar 2024 in Kraft treten (Quelle: Ministerium des Innern und für Sport 2022). Die Stadt Mayen hat die Satzung über die Einführung bereits beschlossen, bislang jedoch aufgrund notwendiger Abschlussarbeiten noch nicht öffentlich bekannt gemacht. Sie wird allerdings voraussichtlich noch bis Ende 2022 in Kraft treten, so dass auch die beiden Ausbaumaßnahmen über den wiederkehrenden Beitrag abgerechnet werden.

Die Entwürfe werden im aktuellen Sitzungslauf, beginnend mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Digitales und Wirtschaft am 22. September, beraten. Bei Zustimmung durch den Stadtrat erfolgt am 12. Oktober 2022 der Beschluss. Die Sitzungen sind öffentlich und die Möglichkeit der Information über das Projekt ist für alle Interessierten gegeben.

Im Zuge dieser Beratungen soll der Entwurf ebenfalls den Anliegern und Anwohnern sowie allen Interessierten vorgestellt und mit Ihnen diskutiert werden. Dazu findet am 11. Oktober 2022 eine Informationsveranstaltung statt, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind. Diese beginnt um 19 Uhr und wird im Sitzungssaal des Rathauses, Rosengasse 2, durchgeführt.