Zisternen und Gründächer – ökologisch und finanziell sinnvoll

Gründächer: Gründächer zeigen sich je nach Schichtstärke als wahre Wasserspeicher, sodass Teile der Niederschläge von dem Erdreich und den Pflanzen aufgenommen werden und nicht in den Kanal entwässern. Als Vorteile sind insbesondere die Verbesserung des Kleinklimas, die Schaffung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten, der Rückhalt, die Verdunstung und der verzögerte Abfluss von Niederschlagswasser, die Filterung von Staub und Schadstoffen aus der Luft und der Temperaturausgleich zu nennen. Das ökologische Engagement zahlt sich auch finanziell aus. Bei Gründächern mit einer Schichtstärke unter 10 cm reduziert sich die gebührenpflichtige Gebäudefläche um 50 Prozent, ab einer Schichtstärke von 10 cm sogar um 70 Prozent. Um eine entsprechende Gebührenreduzierung zu erhalten, muss die Schichtstärke der Dachbegrünung gegenüber dem AWB nachgewiesen werden (z.B. anhand von Unterlagen gepaart mit einer Vor-Ort-Überprüfung).

Neben den eingesparten Gebühren bei der Niederschlagswasserbeseitigung wird die Errichtung eines Gründaches aufgrund der Vorteile für das Mikroklima seit diesem Jahr auch noch durch die Stadt Mayen finanziell gefördert. Konkret werden bei Dächern bis 25m² bis zu 250€ durch die Stadt bezuschusst, bei Dächern über 25m² bis zu 500€ der Kosten. Insgesamt werden maximal 50 Prozent der tatsächlichen Kosten gefördert. Der Förderantrag muss vor Umsetzung der Maßnahme bei der Stadt Mayen eingereicht werden. Das Antragsverfahren ist unbürokratisch und bürgerfreundlich, die Unterlagen können auf der Seite der Stadt Mayen unter der Rubrik Klimaschutz heruntergeladen werden (https://www.mayen.de/rathaus-buergerservice/klimaschutz/). Dort sind auch die Kontaktdaten des Mayener Klimaschutzmanagers Helge Lippert zu finden, der für Fragen zum Antragsverfahren gerne zur Verfügung steht.

Zisternen: Eine weitere Möglichkeit der Gebührenreduzierung bieten Zisternen. Eine Zisterne ist ein unterirdischer oder abgedeckter Sammelbehälter für Nutzwasser. Grundflächen, die an Zisternen zur reinen Gartenbewässerung mit Überlauf an den Kanal angeschlossen sind, werden um 10 m² je m³ Zisternenvolumen reduziert. Grundflächen, die an Zisternen für die Brauchwassernutzung mit Überlauf an den Kanal angeschlossen sind, werden um 20 m² je m³ Zisternenvolumen reduziert. In beiden Fällen müssen die Zisternen fest installiert und dauerhaft mit dem Erdreich verbunden sein. Des Weiteren müssen sie ein Mindestfassungsvolumen von 1 m³ aufweisen. Im Falle der Brauchwassernutzung ist jedoch daran zu denken, dass das entnommene Niederschlagswasser schmutzwassergebührenpflichtig ist gemäß der geltenden Entgeltsatzung.

Die entsprechenden Regelungen sind in der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Stadt Mayen vom 01.01.2022 unter § 23 nachzulesen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie nach Terminabsprache vor Ort in der Verwaltung beim AWB, Kehriger Straße 8-10, in 56727 Mayen, unter der Rufnummer 02651 / 9667-65 oder bequem von zu Hause aus online abrufbar unter: www.awbmy.de