Ausführung der Briefwahlen für die Europawahl und Kommunalwahlen 2024

Für die beantragte Durchführung der Briefwahl zu der Europawahl und den Kommunalwahlen am 09.06.2024 erhalten die wahlberechtigten Personen von den Verwaltungen eine Vielzahl von unterschiedlichen Formularen. Da es sich um zwei unterschiedliche Wahlen handelt, müssen diese auch getrennt behandelt werden. Auf keinen Fall dürfen die wahlberechtigten Personen alle Wahlunterlagen für die Europawahl und die Kommunalwahlen in einen Umschlag kompakt an die Verwaltungen zugesendet werden. Das jeweils beigefügte Merkblatt erläutert das im Folgenden dargelegte Verfahren.

Die Wahlberechtigten beziehen für die Europawahl einen weißen Wahlschein, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen recht langen, graufarbenen Stimmzettel und einen roten Wahlbriefumschlag. Nach der Kennzeichnung des Stimmzettels ist dieser in den weißen Stimmzettelumschlag zu legen und zu verschließen. Getrennt von diesem Stimmzettelumschlag ist der Wahlschein vom Wahlberechtigten zu unterschreiben und beide in den roten Wahlbriefumschlag einzulegen sowie diesen zu verschließen. Der Wahlbrief kann dann kostenfrei an die aufgedruckte Versandadresse zur Post gebracht oder bei der Verwaltung abgegeben werden.

Im Prinzip wiederholt sich das Verfahren für die Kommunalwahlen. Die einzelnen Unterlagen werden hier farblich unterschieden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger bekommen einen gelblichen Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, für jede einzelne Kommunalwahl unterschiedlich farblich gestaltete Stimmzettel und einen orangefarbenen Wahlbriefumschlag. Auch hier ist das Verfahren identisch. Nach der Kennzeichnung der Stimmzettel sind diese in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen; nach dessen Verschluss ist der vom Wahlberechtigten unterzeichnete Wahlschein getrennt davon in den orangenen Wahlbriefumschlag zu stecken, zuzukleben und kostenfrei an die Verwaltung zu versenden.

Sollte versehentlich ein Wahlbriefumschlag verwendet worden sein, ist die gültige Stimmabgabe für beide Wahlen nicht gewährleistet.

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