Luftaufnahme - Blick auf Mayen

Gleichstellung

Gleichstellung

Der 3. Artikel des Staatsgrundgesetzes lautet: „Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.“. Auch im Bundesverfassungsgesetz, der europäischen Menschenrechtskonvention, in Landesgesetzen und Gemeinde- wie Landkreisordnung findet sich derselbe Grundsatz wieder. Gleichstellung bedeutet die tatsächliche Umsetzung dieser Gleichberechtigung in der Gesellschaft. Dabei wird nicht nur auf die Gleichstellung der Geschlechter in den verschiedenen Lebensbereichen abgezielt, sondern auch auf die Gleichstellung z.B. von Menschen unterschiedlicher sozialer, religiöser und ethnischer Herkunft.

Auch die Stadt Mayen setzt sich zum Ziel Gleichstellung innerhalb der Verwaltung und unter ihren Einwohnerinnen und Einwohnern zu fördern. Informieren Sie sich auf dieser Seite über unsere Angebote und Beteiligungsmöglichkeiten.

Aktuelles

Gleichstellungsbeauftragte

Ina Rüber-Teke ist promovierte Soziologin und trat im Mai 2022 ihr Amt als Gleichstellungsbeauftragte bei der Stadt Mayen an. Bürgerinnen und Bürger sind gerne aufgerufen, sich mit gleichstellungsrelevanten Themen bei ihr zu melden und sich zu informieren. „Ich unterstütze und berate gerne, wenn Frauen sich benachteiligt fühlen, sei es am Arbeitsplatz, in der Familie oder Partnerschaft, sowie allgemein im öffentlichen Leben. Sollte es einfach Informationsbedarf zum Thema Gleichstellung geben, stehe ich ebenfalls gerne zur Verfügung und letztlich freue ich mich über Vorschläge, wie die Situation von Frauen verbessert und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Mayen gestärkt werden kann“, erklärt Ina Rüber-Teke.


Geleichstellungsbeauftragte der Stadt Mayen

Bürgerinnen und Bürger können sich unter 02651-881400 oder per Mail an gleichstellung.stadt@mayen.de an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Zudem können nach Absprache auch persönliche Termine in Anspruch genommen werden. 


Verstärkung im Gleichstellungsbüro

Seit 2025 wird die Gleichstellungsarbeit der Stadt Mayen durch Janine Pitzen verstärkt. Sie unterstützt die bisherige Gleichstellungsbeauftragte Ina Rüber-Teke und übernimmt künftig den Bereich nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Hier fungiert sie im Wesentlichen als Ansprechpartnerin für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Mayen.

Ina Rüber-Teke bleibt weiterhin Ansprechpartnerin für alle Anliegen der Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema Gleichstellung.

„Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit für mehr Chancengleichheit in unserer Stadt“, betonen Ina Rüber-Teke und Janine Pitzen.


Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Mayen

Arbeitgebende Institutionen des öffentlichen Diensts sind angehalten und teils durch das Landesgleichstellungsgesetz verpflichtet in 6-jährigem Turnus Gleichstellungspläne zu verfassen und nach jeweils 3 Jahren zu evaluieren. Der Gleichstellungsplan dient der langfristigen Personalplanung und -entwicklung mit besonderem Augenmerk auf die Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und auf die Gleichverteilung und Gleichbehandlung weiblicher und männlicher Mitarbeitenden. Der aktuelle Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Mayen steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.