Luftaufnahme - Blick auf Mayen

Gleichstellung

Gleichstellung

Der 3. Artikel des Staatsgrundgesetzes lautet: „Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.“. Auch im Bundesverfassungsgesetz, der europäischen Menschenrechtskonvention, in Landesgesetzen und Gemeinde- wie Landkreisordnung findet sich derselbe Grundsatz wieder. Gleichstellung bedeutet die tatsächliche Umsetzung dieser Gleichberechtigung in der Gesellschaft. Dabei wird nicht nur auf die Gleichstellung der Geschlechter in den verschiedenen Lebensbereichen abgezielt, sondern auch auf die Gleichstellung z.B. von Menschen unterschiedlicher sozialer, religiöser und ethnischer Herkunft.

Auch die Stadt Mayen setzt sich zum Ziel Gleichstellung innerhalb der Verwaltung und unter ihren Einwohnerinnen und Einwohnern zu fördern. Informieren Sie sich auf dieser Seite über unsere Angebote und Beteiligungsmöglichkeiten.


Veranstaltungen


Flyer Aktionstag gegen Sexismus


Marlies Blume



Aktuelles

Gleichstellungsbeauftragte

Ina Rüber ist promovierte Soziologin und trat im Mai 2022 ihr Amt als Gleichstellungsbeauftragte bei der Stadt Mayen an. Bürgerinnen und Bürger sind gerne aufgerufen, sich mit gleichstellungsrelevanten Themen bei ihr zu melden und sich zu informieren. „Ich unterstütze und berate gerne, wenn Frauen sich benachteiligt fühlen, sei es am Arbeitsplatz, in der Familie oder Partnerschaft, sowie allgemein im öffentlichen Leben. Sollte es einfach Informationsbedarf zum Thema Gleichstellung geben, stehe ich ebenfalls gerne zur Verfügung und letztlich freue ich mich über Vorschläge, wie die Situation von Frauen verbessert und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Mayen gestärkt werden kann“, erklärt Ina Rüber.

Oberbürgermeister Dirk Meid, Dr. Ina Rüber, Büroleitung Jasmin Alter und Wolfgang Goeken vom Personalrat vor dem Rathaus

Bürgerinnen und Bürger können sich unter 02651-881400 oder per Mail an gleichstellung.stadt@mayen.de an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Zudem können nach Absprache auch persönliche Termine in Anspruch genommen werden. 



Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Mayen

Arbeitgebende Institutionen des öffentlichen Diensts sind angehalten und teils durch das Landesgleichstellungsgesetz verpflichtet in 6-jährigem Turnus Gleichstellungspläne zu verfassen und nach jeweils 3 Jahren zu evaluieren. Der Gleichstellungsplan dient der langfristigen Personalplanung und -entwicklung mit besonderem Augenmerk auf die Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und auf die Gleichverteilung und Gleichbehandlung weiblicher und männlicher Mitarbeitenden. Der aktuelle Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Mayen steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.