Bundestagswahl 2025: Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Mayen. Wer nicht am 23. Februar an der Urne wählen will, kann an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen.

Wie kann man Briefwahl beantragen?

  • schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (die den Bürgern bis Ende Januar zugeht) oder mittels formlosen Briefs an die Stadtverwaltung Mayen,
  • per Fax oder
  • per E-Mail an briefwahl@mayen.de 
  • ab 18. Januar auch online unter www.mayen.de/briefwahl oder direkt über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
  • ab 27. Januar persönlich vor Ort im Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro befindet sich im Raum 118, erreichbar über den Eingang „Stehbach“, und ist wie folgt geöffnet:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag: 8 – 12 Uhr sowie 14 Uhr – 16 Uhr
  • Mittwoch, Freitag: 8 Uhr – 12 Uhr

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Geben Sie bei der Beantragung schriftlich, per Mail oder Fax bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Bitte beachten Sie: Die Briefwahlunterlagen können erst nach der Herstellung der Stimmzettel, voraussichtlich ab 10. Februar, versendet werden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Stadtverwaltung Mayen senden oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus Rosengasse einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief rechtzeitig, so dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingeht.

Aufgrund der kurzen Zeit zwischen dem Versand der Briefwahlunterlagen und dem Wahltermin, wird empfohlen die Wahlbriefe persönlich bei der Stadtverwaltung einzuwerfen. Der Wähler ist selbst dafür verantwortlich, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig bei der Stadtverwaltung Mayen eingehen.

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