Briefwahl

Briefwahl

Hände mit Briefwahlunterlagen

 Jeder Wahlberechtigte kann bei Wahlen auf Antrag im Briefwahlbüro der Stadt Mayen einen Wahlschein erhalten. Zusammen mit dem Wahlschein werden dann die Briefwahlunterlagen ausgehändigt.

Briefwahlunterlagen können Sie ab Mittwoch, den 18. Februar bis Mittwoch, den 18. März, 12 Uhr über das Internet online beantragen: 


Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Ab Mittwoch, 18. Februar wie folgt geöffnet:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag: 8 – 12 Uhr sowie 14 Uhr – 16 Uhr
  • Mittwoch und Freitag: 8 Uhr – 12 Uhr

Am Wahlwochenende geänderte Öffnungszeiten:

  • Freitag, den 20. März: 8 - 15 Uhr (Wahlscheine können nur noch persönlich beantragt werden)
  • Samstag, den 21. März von 8 -12 Uhr 
  • Wahlsonntag, den 22. März von 8 - 15 Uhr 


Am 21. und 22. März können Wahlscheine nur noch erteilt werden, wenn der Wähler oder die Wählerin wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten das Wahllokal aufsuchen kann.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.