Briefwahl

Briefwahl

Ein Dokument wird von einer Person ausgefüllt

 

Jeder Wahlberechtigte kann bei Wahlen auf Antrag im Briefwahlbüro der Stadt Mayen einen Wahlschein erhalten. Zusammen mit dem Wahlschein werden dann die Briefwahlunterlagen ausgehändigt.

Briefwahlunterlagen können Sie auch hier bis Donnerstag, den 6. Juni, 14 Uhr über das Internet online beantragen: 


Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Ab Montag, 6. Mai wie folgt geöffnet:

  • Montag bis Mittwoch: 8 – 12 Uhr sowie 14 Uhr – 16 Uhr
  • Donnerstag: 8 – 16 Uhr
  • Freitag: 8 Uhr – 12 Uhr

Am Wahlwochenende geänderte Öffnungszeiten:

  • Freitag, den 7. Juni: 8 - 18 Uhr (Wahlscheine können nur noch persönlich beantragt werden)
  • Samstag, den 8. Juni von 8 -12 Uhr 
  • Wahlsonntag, den 9. Juni von 8 - 15 Uhr 


Am 8. und 9. Juni können Wahlscheine nur noch erteilt werden, wenn der Wähler oder die Wählerin wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten das Wahllokal aufsuchen kann.