Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtverwaltung Mayen ist bemüht, ihre digitalen Angebote im Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die städtische Internetseite www.mayen.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite ist derzeit nur teilweise mit den Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0) vereinbar.

Unser Ziel ist es, eine Website mit zeitgemäßen Beteiligungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Besucher beziehungsweise Touristen der Stadt Mayen zu schaffen.  Ein wichtiger Punkt ist hierfür die Barrierefreiheit. So wurde beispielsweise bei der Schrift darauf geachtet, dass sie gut lesbar ist und auch auf den Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe wurde beim Design Wert gelegt. Fotos sollen auf der neuen Webpräsenz stets mit sogenannten Alternativtexten versehen sein und Bedienflächen gut ersichtlich.

Eine Bewertung der Vereinbarkeit der Website ist gerade in Arbeit.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.04.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 21.04.2021 überprüft.

 

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter pressestelle@mayen.de an.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Barrieren über unser Feedbackformular zu melden. Zum Formular gelangen Sie hier

 

Durchsetzungsverfahren

Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.

Landesbeauftragte/r für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
Homepage: https://inklusion.rlp.de

 

Schlichtungsstelle BGG

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden. Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. 

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.

Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.