Fälligkeit von Abgabensätzen – Grundsteuer u.a. - am 15.02.2021 und Grundsteuerpflicht bei Eigentumswechsel Grundstück

Die Abgabenpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Abgaben erteilt haben, werden gebeten, diese rechtzeitig zum Fälligkeitstermin 15.02.2021 zu entrichten. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens aufmerksam gemacht, das Zeit und Wege spart und termingerechte Zahlungen garantiert. Formulare zur Teilnahme am Lastschriftverfahren finden Sie auf der Internet-Seite der Stadtverwaltung Mayen unter https://www.mayen.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:68282:ANLR-VLR/grundsteuer-fuer-grundvermoegen-festsetzen/ – oder werden gerne vom Steueramt - Telefon:   +49 (0) 2651 88 2112  oder per E-Mail: maria.hein@mayen.de -  zur Verfügung gestellt.

Wie bereits in der Presse mitgeteilt wurde, hat der Stadtrat die Hebe-, Steuer- und Gebührensätze für das Jahr 2021 in der gleichen Höhe wie in 2020 festgesetzt. Da sich gegenüber dem Jahr 2020 keine Änderungen ergeben haben, wird von der Erteilung von Abgabenbescheiden für das Jahr 2021 abgesehen. Die Abgabenhöhe ergibt sich aus dem zuletzt ergangenen Bescheid, soweit keine gesonderte Mitteilung erfolgt ist.

Sofern bei der zu erhebenden Grundsteuer Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten, wird ein neuer Grundsteuerbescheid auf der Grundlage des vom Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheides erteilt werden. 

Bei einem Eigentümerwechsel wird das Grundstück vom Finanzamt Mayen mit seiner bisherigen Steuernummer dem neuen Eigentümer ab dem 1. Januar des Jahres nach dem Übergang von Nutzen und Lasten steuerlich zugerechnet. Davon abweichende privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Erwerber darüber, wer die Grundsteuer übernimmt, haben auf die Steuerschuldnerschaft des Verkäufers keinen Einfluss. Bei schriftlicher Übernahmeerklärung des neuen Eigentümers kann dieser jedoch vorab zum nächsten Fälligkeitstermin als Bescheidempfänger und Zahlungsleistender vermerkt werden. Von der Übernahmeerklärung erfasst werden neben der Grundsteuer die gegebenenfalls weiterhin zu zahlenden Grundbesitzabgaben wie Straßenreinigungsgebühren und Landwirtschaftskammerbeitrag.

Weitere Informationen und Formulare zur Übernahmeerklärung sowie zum Lastschrifteinzugsverfahren gibt es auf der Internetseite der Stadt Mayen unter https://www.mayen.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:68282:ANLR-VLR/grundsteuer-fuer-grundvermoegen-festsetzen/ sowie beim Steueramt, das unter Tel. 02651 882112 und per E-Mail an maria.hein@mayen.de erreichbar ist.