Aufbauhilfen für Landwirtschaft und Weinbau

  • Leistungsbeschreibung

    Die Hochwasserhilfen dienen dazu, Schäden an Flächen einschließlich Aufwuchs einschließlich Schadensbeseitigung auszugleichen sowie für Schäden und Verluste an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen, Vorräten und Tierbeständen die Kosten der Reparatur und Wiederherstellung zu fördern oder den eingetretenen Verlust des Marktwertes auszugleichen.

    Hilfen betragen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten bzw. entstandenen Schäden, in Härtefällen bis zu 100 %.

  • Verfahrensablauf

    Anträge zur Förderung von Kosten für an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen etc. entstandene Schäden können ab 27.09.2021 über das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel gestellt werden.
     
     


An wen muss ich mich wenden?

Die Antragsformulare sind beim DLR Mosel, Görresstr. 10,54470 Bernkastel-Kues zu erhalten oder auf der Homepage des DLR Mosel gemeinsam mit einem Merkblatt und einer Liste mit den häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) zu finden: https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Fluthilfe

Anträge zur Unterstützung bei Flächenschäden nehmen die örtlichen Kreisverwaltungen entgegen. Die Antragsformulare, ein Merkblatt und eine Liste mit den häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) sind auf der Homepage der jeweiligen Kreisverwaltung eingestellt.