Bewohnerparkausweis Erteilung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mayen

    Der Bewohnerparkausweis kann online beantragt, bezahlt, gleich ausgedruckt und genutzt werden. Er ist ein Jahr gültig.

    In der Beantragung werden Daten zur Person und zum Fahrzeug erfasst. Diese werden mit dem Melderegister und der Zulassungsstelle abgeglichen. Der Antragsteller erhält im Anschluss eine E-Mail mit einem Link zu einer personalisierten Webseite. 

    Die Bezahlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe der Online-Zahlsysteme Paypal, Giropay, SEPA-Lastschrift oder Paydirekt. 


  • Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
    Spezielle Hinweise für - Stadt Mayen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Sie sind mit Hauptwohnsitz (Zweitwohnsitz reicht nicht aus) in einer Bewohnerparkzone gemeldet 
    • in zumutbarer Nähe gibt es keine private Einstellmöglichkeit (Garage, Stellplatz etc.)
    • Sie sind Halter eines Fahrzeugs oder Sie nutzen dauerhaft ein anderes Fahrzeug 
    • Sie haben noch keinen Bewohnerparkausweis für ein anderes Fahrzeug


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mayen

    Weitere benötigte Unterlagen: 

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Ggf. Nutzungsbestätigung, wenn der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist.                                                                                                             D.h. der Halter des KFZ bestätigt dem Antragsteller die dauerhafte und ausschließliche Nutzung des Fahrzeugs (zum Beispiel: auch privat nutzbare Firmen- oder Dienstfahrzeuge)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mayen
    • Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis mit Gültigkeit für ein Jahr beträgt 195 Euro. 
    • Für Änderungen wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben. 


  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mayen

    Hinweis bei Verlängerung:

    Sie erhalten zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit eine E-Mail mit der Erinnerung zur Verlängerung. 

    Die Verlängerung können Sie sodann mit den beigefügten Zugangsdaten durchführen.

    Vor Erhalt der E-Mail ist eine Verlängerung nicht möglich.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mayen

    Pro Person wird max. ein Bewohnerparkausweis ausgestellt.

    Eine zugeteilte Bewohnerparkzone ist nicht veränderbar.

    Inhaber eines Bewohnerparkausweises genießen in ihrer Zone ein Vorrecht, aber kein Anrecht auf einen wohnungsnahen Parkplatz. Alle Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, haben einen Anspruch auf Nutzung des Bewohnerparkens, so dass die Zahl der berechtigten Nutzer die Zahl der verfügbaren Stellplätze übersteigen kann.

    Durch Bauarbeiten, Veranstaltungen etc. können Parkplätze vorübergehend wegfallen, so dass eine regelmäßige Kontrolle des Pkw (mindestens alle drei Tage) zu empfehlen ist. Bei längerer Abwesenheit vom Wohnort sollte eine dritte Person mit der Kontrolle betraut werden.

    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten (maßgebend ist die entsprechende Beschilderung). 



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