Ehrenamtskarte ausstellen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Überdurchschnittlich ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger können eine landesweite Ehrenamtskarte beantragen. Damit können sie landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die das Land, die teilnehmenden Kommunen und private Partner dafür zur Verfügung stellen. 

    Spezielle Hinweise für Stadt Mayen

    Überdurchschnittlich ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger können eine landesweite Ehrenamtskarte beantragen. Damit können sie landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die das Land, die teilnehmenden Kommunen und private Partner dafür zur Verfügung stellen.  

    Wer die Karte hat, erhält bei der Stadt Mayen im Eifelmuseum mit all seinen 3 Ausstellungen, bei den Burgfestspielen und im Nettebad jeweils Vergünstigungen.

    Übersicht über alle Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte

  • Voraussetzungen

    - Ehrenamtliche Betätigung von mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr 

    - Mindestalter 14 Jahre

    - Keine Bezahlung; die Erstattung von tatsächlich angefallenen Aufwendungen ist zulässig.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Ehrenamtskarte gilt zwei Jahre und kann dann erneut beantragt werden. 

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für Stadt Mayen

    Sie können hier je ein Antragsformular für die Ehrenamtskarte RLP und die Jubiläums-Ehrenamtskarte RLP herunterladen. Daneben können Sie auch ein Formular herunterladen, mit dem Sie jemanden für die Erteilung einer Jubiläums-Ehrenamtskarte vorschlagen können. die PDFs sind jeweils ausfüllbar. Nach dem Ausfüllen müssen die Dokumente unterschrieben und bei der Stadt Mayen als zuständige Kommune bzw., sofern im Formular vorgesehen, zunächst bei der Organisation, bei der das Ehrenamt erbracht wird/wurde, vorgelegt werden.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für Stadt Mayen

    Die Ehrenamtskarte soll ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders intensives ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sein. Der Ministerrat hat am 29. April 2014 die Einführung einer Ehrenamtskarte in Rheinland-Pfalz beschlossen. 

    Übersicht über alle Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte

    Übersicht über alle beteiligten Kommunen

  • Unterstützende Institutionen

    Spezielle Hinweise für Stadt Mayen

    Die Landesleitstelle Ehrenamt und Demokratie in der Staatskanzlei beantwortet gerne Ihre Fragen rund um die Ehrenamtskarte.
    Ihre Ansprechpartnerin ist:

    Frau Elisabeth Schinnerer
    Tel.: 06131/16-5720
    ehrenamtskarte@stk.rlp.de

    Zudem können Sie sich auch an die Ansprechpartner in den beteiligten Kommunen wenden:
    Übersicht über alle beteiligten Kommunen


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Stadt Mayen

Der bzw. die Ehrenamtliche muss das Antragsformular ausfüllen. Der Verein oder die Organisation muss das ehrenamtliche Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Formular bestätigen. Freie Initiativen ohne entsprechende Gremien können eine Bestätigung auch über die Kommunalverwaltung einholen oder von anderen Personen des öffentlichen Lebens (z.B. aus Kirche, Schulen, Gesundheitswesen) bzw. von Personen, die vom Engagement profitieren.

Der Antrag ist dann an die Kommunalverwaltung zu senden, die ihn nach Prüfung an die Landesleitstelle Ehrenamt und Demokratie in der Staatskanzlei weiterleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und der betreffenden Kommune mit der Bitte um Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller übersandt.

Beantragt werden soll die Karte im Regelfall in der Kommune, in der der überwiegende Teil des Ehrenamts geleistet wird. Wird das Ehrenamt nicht in einer Kommune, sondern auf Landes- oder Bundesebene erbracht, kann der von der begünstigten Organisation bestätigte Antrag direkt an die Landesleitstelle Ehrenamt und Demokratie gesandt werden.

Für Vereine und Organisationen besteht auch die Möglichkeit, für ihre Mitglieder einen Sammelantrag zu stellen. Die notwendigen Formulare dafür erhalten Sie über ehrenamtskarte@stk.rlp.de.

Unsere Kolleg*innen an der Zentrale der Stadtverwaltung können Sie während der Öffnungszeiten bei der Beantragung unterstützen. 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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