Reisepass Ausstellung im Ausland

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Ihren Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen.

    Details zur Antragstellung im Ausland erfahren Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Auslandsvertretung.

  • Voraussetzungen

    • Sie sind deutscher Staatsbürger
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. Geburtsurkunde

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
  • Bearbeitungsdauer

    • Reisepass: ca. 4 Wochen
    • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen
    • vorläufiger Reisepass: sofort
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Über die Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle notwendigen Informationen über und auch von Ihrer zuständigen Deutschen Vertretung.

    Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder.

    Falls der Aufenthalt im Ausland länger dauert, können die Auslandsvertretungen auch vorläufige Pässe ausstellen.