Immissionsrechtliche Verfahren
Besuchsadresse
Rosengasse 2, 56727 MayenÖffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass für folgende Bereiche abweichende Öffnungszeiten gelten:
- Einwohnermeldeamt-, Pass-und Ausweiswesen
- Führerscheinstelle
- Briefwahlbüro | Stadtverwaltung Mayen
- Wohnungsverwaltung
Bitte nutzen Sie auch unsere Online-Terminvereinbarung und unsere Online-Dienstleistungen:
Zuständigkeiten
- Emissionserklärung nach 11. BlmSchV anerkennen lassen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen