In der 20. Kalenderwoche – Mitte Mai - erhalten alle betroffenen Grundstückseigentümer einen Feststellungsbogen zur Anhörung inkl. Informationsschreiben, in dem die zur Abrechnung herangezogenen Grundstücksdaten aufgeführt sind.
Ziel ist es, frühzeitig und transparent über die Grundlagen der Beitragserhebung zu informieren. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten dadurch die Möglichkeit, Angaben zu ihrem Grundstück zu überprüfen und bei Bedarf Rückmeldung zu geben.
Die Stadt Mayen richtet nach dem Versand der Unterlagen eine Telefonhotline sowie individuelle Beratungstage im Verwaltungsgebäude des Betriebshofes an.
Weitere Informationen zum wiederkehrenden Beitrag sind auf der städtischen Homepage unter www.mayen.de/wkb zu finden.