Rechtzeitig vor der Urlaubsreise Ausweispapiere kontrollieren!

Immer wieder erreichen uns aufgeregte Bürgerinnen und Bürger, weil plötzlich der gebuchte Urlaub in Gefahr ist. Denn: Ohne gültige Ausweispapiere ist eine Reise ins Ausland nicht möglich.

Daher rät die Stadt Mayen zu einer rechtzeitigen Überprüfung des Personalausweises bzw. Reisepasses. Im Regelfall vergehen zwischen Antragstellung und Aushändigung der fälschungssicheren Ausweisdokumente ca. 3 bis 6 Wochen. Hierbei ist nicht zu vergessen, dass auch Kinder bei Fahrten ins Ausland gültige Ausweispapiere benötigen!

In vielen Fällen fällt es erst auf, dass der Personalausweis oder Reisepass schon abgelaufen ist, wenn die Abfahrt oder auch der Abflug in den Urlaub unmittelbar bevorsteht. Oftmals sind für Kinder gar keine Ausweispapiere vorhanden. Dann ist guter Rat – im wahrsten Sinne des Wortes – teuer. Denn vorläufige Papiere kosten natürlich ebenfalls Gebühren. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. In manchen Reiseländern werden diese Dokumente nicht akzeptiert wie beispielsweise in den USA.

Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist nicht bekannt, dass auch bei Fahrten ins europäische Ausland Ausweispapiere zwingend vorgeschrieben sind. Auch wenn es an den innereuropäischen Grenzen immer weniger Kontrollen gibt, entbindet dies nicht von der Pflicht der Mitführung von Ausweispapieren. Wer bei einer Personenkontrolle zum Beispiel in den benachbarten Niederlanden ohne Papiere angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Unverzüglich nach Ablauf des Personalausweises, muss ein neuer Beantragt werden. Jeder Deutsche ist dazu verpflichtet einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald er 16 Jahre alt ist. Wenn man dies vergisst, kann sogar ein Verwarnungsgeld verhängt werden.

Verlängerungen von Personalausweisen oder Reisepässen sind nicht möglich. Für beide Ausweisdokumente gilt: Für die Neubeantragung ist unbedingt persönliches Erscheinen beim Einwohnermeldeamt, für Einwohner der Stadt Mayen also bei der Stadtverwaltung Mayen im Rathaus Rosengasse, notwendig, denn der Ausweisantrag muss persönlich unterschrieben werden, bei der Beantragung werden Fingerabdrücke genommen. Dies ist seit 2021 verpflichtend. 

Weiterhin werden für den Antrag der alte Personalausweis bzw. Reisepass benötigt, auch wenn dieser ungültig bzw. abgelaufen ist. Bei erstmaliger Ausstellung des Personalausweises muss ggf. auch eine Geburts- oder Abstammungsurkunde vorgelegt werden. Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild mit einer guten Ausleuchtung und einem hellen Hintergrund ist ebenfalls erforderlich.

Ein Hinweis zur Gültigkeit: Personalausweise und Reisepässe sind bei Personen bis 24 Jahren 6 Jahre gültig, bei Personen über 24 Jahren 10 Jahre.

Für Kinder, die ins Ausland mitreisen, gilt: Es muss ein Reisepass oder ein Personalausweis ausgestellt sein.

Das jeweilige Passdokument wird auf Antrag der Personensorgeberechtigten – also Eltern oder Betreuer - ausgestellt. Dazu ist die Vorlage der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde notwendig und grundsätzlich die Unterschrift beider Elternteile bzw. aller Betreuer. Für Kinder jeden Alters wird ein biometrietaugliches Lichtbild gefordert.

Die Gebühren für die Dokumente betragen:

  • neuer Bundespersonalausweis
    • bis 24 Jahre  22,80 Euro
    • ab 24 Jahren 37,00 Euro
  • Reisepass
    • bis 24 Jahre  37,50 Euro
    • ab 24 Jahren 70 Euro

Die Mitarbeiterinnen der Melde- Passbehörde der Stadtverwaltung Mayen stehen Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung, Tel. 02651/883303.

Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag jeweils von 08.30 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis18 Uhr durchgehend. Für die Beantragung von Ausweisdokumenten ist ein Termin notwendig.

Anfragen per E-Mail können an die bekannten Mailadressen oder ganz allgemein auch an meldewesen@mayen.de  sowie über das Kontaktformular oder die Online-Terminvereinbarung unter www.mayen.de/terminvereinbarung gestellt werden. Auch die Onlinedienstleistungen können über die Homepage www.mayen.de/onlineleistungen wie üblich abgerufen werden.