Einwohnermeldeamt kann ab 1. Oktober montags bis freitags ohne Termin aufgesucht werden

Bisher war es für größere Anliegen wie eine Ummeldung oder die Beantragung eines Reisepasses ausschließlich freitags möglich, ohne Termin vorbei zu kommen.

„Durch diesen ersten terminfreien Tag haben wir jedoch festgestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger noch mehr Bedarf haben, auch ohne feste Terminplanung unser Meldeamt aufzusuchen, daher weiten wir die terminfreien Zeiten zur Verbesserung der Serviceleistung aus“, erläutert Bereichsleiterin Christina Sabel.

Spontane Vorsprachen sind ab 1. Oktober während der regulären Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamts möglich. Diese sind wie folgt:

  1. Montag:             8:30 – 12 Uhr
  2. Dienstag:           8:30 – 12 Uhr
  3. Mittwoch:           8:30 – 12 Uhr
  4. Donnerstag:      8:30 – 12:30 Uhr; 14 – 17:30 Uhr
  5. Freitag:              8:30 – 12 Uhr

Die Bürgerinnen und Bürger werden jedoch gebeten, ausreichend Zeit mit zu bringen, da es je nach Besucherandrang zu Wartezeiten kommen kann.

Für folgende Leistungen des Meldeamtes muss man das Rathaus auch nicht persönlich aufsuchen, sondern kann sie unter www.mayen.de/onlineleistungen direkt selbst am PC erledigen:

  1. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
  2. Ausstellung einer (erweiterten) Meldebescheinigung
  3. Führungszeugnis beantragen
  4. Statusabfrage Personalausweis
  5. Wohnsitz anmelden

Die volle Serviceleistung gilt zunächst ausschließlich für das Einwohnermeldeamt. Für die Führerscheinstelle sind bis auf freitags weiterhin Termine zu vereinbaren.

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