Personalversammlung: Stadtverwaltung am 24. Mai nachmittags geschlossen

Die Durchführung einer Personalversammlung ist im Personalvertretungsgesetz geregelt und wird grundsätzlich mindestens einmal in jedem Kalenderjahr durchgeführt. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss die Gelegenheit erhalten, an einer solchen Personalversammlung teilnehmen zu können.

 „Die Personalversammlung ist ein wichtiger Baustein im  kooperativen Miteinander zwischen Personalrat und Dienststellenleitung“, erklärt auch Oberbürgermeister Dirk Meid.

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