Hundehalter aufgepasst: Stadt wird zunehmend Hundesteuermarken überprüfen!

Jeder Mayener Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von vierzehn Tagen nach Beginn der Haltung im Rathaus zur Steuer anzumelden. Im Falle einer Kontrolle ist eine gültige Steuermarke in der Öffentlichkeit vorzuweisen und dient somit als Nachweis für die Anmeldung des Hundes. Andere Gegenstände, die einer Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.

In Mayen sind rund 1.000 Hunde offiziell angemeldet - jedoch ist von einer höheren Dunkelziffer auszugehen. Die Anmeldung eines Hundes versuchen einige Besitzer zu vermeiden um die unbeliebte Hundesteuer zu sparen. Jedoch stellt eine unterlassene Anmeldung eines Hundes eine Ordnungswidrigkeit dar, die vom Vollzugsdienst der Stadt geahndet wird. Wie bei allen Steuervergehen wird dafür, nach Einzelfallprüfung ein Bußgeld festgesetzt welches bis zu 10.000,00 Euro betragen kann.

„Leider musste bereits häufiger festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Mitführung der Steuermarke nachgekommen sind. Ich möchte an alle Hundehalter der Stadt Mayen - die ihren Weggefährten noch nicht angemeldet haben- appellieren, die Anmeldung ihres Hundes umgehend beim Steueramt im Rathaus nachzuholen um Ahndungen zu vermeiden.“, so der Leiter des Ordnungsamtes Jan Kröll.

Die An- und Abmeldung des Hundes kann online unter https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.MY&mode=cc&cc_key=Hundeanmeldung erfolgen.

Wer darüber hinaus Fragen zur Anmeldepflicht hat, kann sich an das Steueramt, Telefon 02651/88-2112, wenden. 

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