Bombenfund

Bombenfund

Bombenfund /Kampfmittel/Fundmunition

In Deutschland werden auch Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg noch immer Blindgänger und Munitionsreste gefunden. Verdächtige Gegenstände oder auffällige Bodenveränderungen können Hinweise auf einen möglichen Bombenfund sein. Ihre Aufmerksamkeit und Ihr besonnenes Handeln tragen zur Sicherheit aller bei.

Die Beseitigung dieser Kampfmittel/Fundmunition beider Weltkriege ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Rahmen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG). Hiernach sind grundsätzlich die örtlichen Ordnungsbehörden, d.h. die Stadtverwaltungen Mayen, zuständig. Bei Gefahr im Verzug liegt die Zuständigkeit bei der Polizei.

Verdacht auf Bombenfund – richtiges Verhalten und wichtige Kontakte

So verhalten Sie sich richtig bei Verdacht auf einen Bombenfund:

  • Ruhe bewahren und Abstand halten.

Berühren oder bewegen Sie den Gegenstand keinesfalls.

  • Markieren Sie die Fundstelle möglichst aus sicherer Entfernung.

Merken Sie sich den genauen Ort und sorgen Sie dafür, dass andere sich nicht nähern.

  • Informieren Sie umgehend Ordnungsbehörde oder die Polizei

Schildern Sie den Fundort so genau wie möglich.

  • Warnen Sie andere Personen in der Nähe.

Weisen Sie freundlich darauf hin, die Umgebung zu meiden.

  • Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.

Nach Eingang der Meldung übernimmt der Kampfmittelräumdienst die Lagebeurteilung und ggf. Entschärfung.

Wichtige Notrufnummern:

  •  Polizei: 110 
  • Feuerwehr und Rettungsdienst: 112 
  • Ordnungsamt:

Wichtig: Auch vermeintlich harmlose Gegenstände können gefährlich sein. Im Zweifel gilt immer: Abstand halten und melden!

Zur entschärfen einer Fliegerbombe muss der Fundort oft großräumig abgesperrt und zum Schutz der Bevölkerung evakuiert werden. Eine Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet, wo sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden.

Aus diesem Grund ist es wichtig auf besondere Situationen vorbereitet zu sein. Achten Sie hierfür bitte auf die Hinweise unter "Katastrophenschutz und Notfallvorsorge".

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Evakuierung haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt.

  • Welcher Bereich wird evakuiert?

    Beim Fund einer Fliegerbombe legt der Sprengmeister die zu evakuierende Sperrzone fest. Sie hängt auch von der Größe der Munition ab. Alle Menschen müssen diesen Bereich verlassen. Dazu bedient sich die Verwaltungsstab der Stadt Mayen, den Meldelisten des Einwohnermeldeamtes.

  • Was soll ich bei einer Evakuierung mitnehmen?

    Unbedingt mitnehmen sollten betroffene Bewohner wichtige persönliche Dokumente wie:

    • Personalausweis
    • Führerschein
    • Geldkarte
    • Bargeld
    • medizinische Dokumente

     Etwas zum Trinken und Essen wie:

    • Trockenfrüchte
    • Obst
    • Nüsse
    • Müsliriegel

    Auch wichtige Medikamente, Spezialverpflegung und im Falle von Familien mit kleinen Kindern Wickel-Utensilien und Babynahrung sollte mit.

    Hilfreich sind auch Bücher, Spiele oder elektronische Unterhaltungsmittel, da der Aufenthalt einige Stunden dauern kann.

  • Woher erhalte ich Informationen zur Evakuierung?

    Die Feuerwehr Mayen und die Stadt Mayen informieren über ihre offiziellen sozial Media Kanäle über die Entwicklung der Lage. Außerdem werden seriöse Informationen auf mayen.de veröffentlicht.

    Auch die Medien (Radio, Fernsehen, Zeitungen) werden von uns informiert. Über das Modulare Warnsystem des Bundes werden auch Warnungen sowie Entwarnungen veröffentlicht. Auch Lautsprecher,- und Sirenendurchsagen werden in der Schutzzone durchgeführt.

  • Wer bezahlt, wenn an meinem Haus/ meiner Wohnung ein Schaden entsteht?

    Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer Versicherung in Verbindung.

  • Wem muss man Folge leisten, wenn er Anweisungen gibt?

    Allen Vertretern von Sicherheitsbehörden, die bei der Evakuierung im Einsatz sind.

  • Was ist, wenn man am Rande der Schutzzone wohnt und gemäß der Lagekarte gerade nicht mehr betroffen ist?

    Die Evakuierungszone wurde eng mit den Spezialisten des Kampfmittelräumdienstes festgelegt. Auch bei Wohnort am Rand der Schutzzone empfehlen wir, zu Verwandten oder Freunden zu gehen.

  • Wo kann man sich melden, wenn man Menschen in der Schutzzone kennt, die sich allein nicht helfen können, die zum Beispiel bettlägerig sind?

    In der Regel werden hilfebedürftige Menschen durch einen Pflegedienst betreut. Dieser regelt den Transport und die Unterbringung während der Evakuierung. Sollte kein Pflegedienst vorhanden sein, dann können solche Fälle über die Nummer 02651 88 6000 gemeldet werden.

  • Ich bin während der Evakuierung nicht daheim. Wird meine Wohnungstür aufgebrochen?

    Wird befürchtet, dass sich noch jemand in der Wohnung befindet (zum Beispiel brennendes Licht und keine Reaktion auf Klingeln/Klopfen), könnten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

  • Gibt es vor Ort Ansprechpartner?

    An verschiedenen Zufahrten zum Sperrgebiet wird Sicherheitspersonal stehen, welches Auskunft geben kann. Während der Evakuierung sind auch Einsatzkräfte im Sperrgebiet unterwegs, die ansprechbar sind.

  • Wann kann ich zurück in meine Wohnung?

    Die Feuerwehr Mayen und die Stadt Mayen informieren über ihre offiziellen sozial Media Kanäle über die Entwicklung der Lage. Außerdem werden seriöse Informationen auf mayen.de veröffentlicht.

    Auch die Medien (Radio, Fernsehen, Zeitungen) werden von uns informiert. Über das Modulare Warnsystem des Bundes werden auch Warnungen sowie Entwarnungen veröffentlicht. Auch Lautsprecher,- und Sirenendurchsagen werden in der Schutzzone durchgeführt

  • Wie erfahre ich, dass die Evakuierung aufgehoben wird?

    Die Feuerwehr Mayen und die Stadt Mayen informieren über ihre offiziellen sozial Media Kanäle über die Entwicklung der Lage. Außerdem werden seriöse Informationen auf mayen.de veröffentlicht.

    Auch die Medien (Radio, Fernsehen, Zeitungen) werden von uns informiert. Über das Modulare Warnsystem des Bundes werden auch Warnungen sowie Entwarnungen veröffentlicht. Auch Lautsprecher,- und Sirenendurchsagen werden in der Schutzzone durchgeführt

  • Wer hat Schuld, wenn ich aufgrund von Umleitungen zu spät zur Arbeit komme?

    Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Er muss dafür sorgen, dass er zum Betrieb gelangt. Auch wenn öffentliche Verkehrsmittel ausfallen oder er mit dem Auto oder zu Fuß Umwege einlegen muss.

  • Muss ich zur Arbeit, wenn mein Arbeitsplatz im Sperrgebiet liegt?

    Wer im Sperrgebiet arbeitet, kann dies während der Evakuierung nicht an seinem Arbeitsplatz tun. Eine Bombenentschärfung zählt als Fall von höherer Gewalt und unterliegt dem Betriebsrisiko, das der Arbeitgeber zu tragen hat. 

  • Werden Kitas, Horte, Schulen und Pflegeheime geschlossen?

    Diese Einrichtungen bleiben oft für den ganzen Tag geschlossen. Eltern werden von den Einrichtungen informiert, ob es alternative Plätze für ihre Kinder in anderen Einrichtungen gibt oder nicht. Pflegebedürftige, deren Einrichtung im Evakuierungsgebiet liegen, werden in Alternativunterkünfte gebracht.

  • Muss ich Angst vor Plünderungen haben?

    Viele befürchten Diebstähle und Plünderungen, wenn sie ihr Eigentum unbewacht verlassen müssen. Die Polizei wird während der Evakuierung im Sperrgebiet sehr präsent sein. Außerdem werden Zufahrtsstraßen in das Gebiet abgesperrt. Während der Entschärfung selbst müssen aber auch die Polizisten die Schutzzone verlassen. Ein Restrisiko bleibt also.

  • Wohin kann ich während der Evakuierung?

    Wer bei Freunden oder Verwandten unterkommen kann, sollte diese Möglichkeit für den Zeitraum der Evakuierung nutzen. Es gibt jedoch auch Notunterkünfte. Sie befinden sich oft in Turn- oder Mehrzweckhallen in der Nähe des Sperrgebietes. Für nicht mobile Betroffene gibt es meist einen Shuttle-Service. Hilfsorganisationen kümmern sich auch um pflegebedürftige und behinderte Betroffene.

    Die zur Verfügung stehenden Notunterkünfte werden über den offiziellen Seite der Stadt Mayen www.mayen.de sowie durch die Einsatzkräfte im Sperrgebiet kommuniziert. Anspruch auf ein Hotelzimmer haben evakuierte Bewohner nicht. Es müssen zwar zumutbare Ersatzunterkünfte zur Verfügung gestellt werden - genügt den Anforderungen. Es besteht auch kein Anspruch auf kostenlose Verpflegung in der Notunterkunft.

  • Gibt es Sammelstellen für den Transport zu den Notunterkünften?

    In Ihrer Umgebung werden bestimmte Bushaltestellen als Sammelstellen definiert und entsprechend gekennzeichnet. Die nächstgelegene Haltestelle sollten sie aufsuchen. Dort werden Sie abgeholt.

  • Darf ich auf eigene Verantwortung in meiner Wohnung bleiben?

    Die Aufforderung zum Verlassen der eigenen Wohnung oder eines Hauses ist rechtlich verpflichtend für die Betroffenen. Auch wer das Risiko auf eigene Verantwortung tragen möchte, muss das betroffene Gebiet verlassen. Im Bedarfsfall kann die Polizei wegen Gefahr in Verzug sogar Türen aufbrechen und Menschen mit Gewalt aus der Wohnung holen. Im Ermessensfall, besonders, wenn sich jemand körperlich gegen die Evakuierung wehrt, kann derjenige sogar von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Das nennt sich vorübergehende Freiheitsentziehung.

    Im Sperrkreis besteht Gefahr für Leib und Leben, und zwar nicht nur für die Bewohner, sondern auch für die Retter, die etwaige verbleibende Bewohner im Notfall retten oder versorgen müssten.

    Wird die Evakuierung durch Anwohner, die den Sperrbereich nicht verlassen wollen, behindert und eine Bombenentschärfung so verzögert, kann gegen die Anwohner ein Bußgeld verhängt werden.

    Wer sich dennoch in seiner Wohnung versteckt, hat im Schadensfall keinen Anspruch auf Schadenersatz.

  • Warum ist die Polizei und Ordnungsamt so präsent?

    Zahlreiche Polizisten und Mitarbeiter von Ordnungsamt und teils der Feuerwehr sind im Einsatz. Sie überprüfen, ob alle Einwohner die Sperrzone verlassen haben. Sie kontrollieren Gebäude, klingeln überall und machen Durchsagen. Mitunter kommen auch Hubschrauber mit Wärmebildkameras zum Einsatz. Ziel ist, dass die Sperrzone menschenleer ist. Erst dann können die Experten vom Kampfmittelräumdienst mit ihrer Arbeit beginnen.

  • Wie soll ich meine Wohnung hinterlassen?

    Evakuierte sollten ihr Haus oder ihre Wohnung "urlaubsreif" hinterlassen. Das bedeutet: Licht, Fernseher und Radio ausschalten, Kerzen ausmachen, Wasserhähne schließen, sicherstellen, dass Gas- und Elektroherde abgestellt sind. Fenster und Türen sollten geschlossen werden, die Haustür abgeschlossen. Das Auto, sofern vorhanden, sollte außerhalb des Sperrgebiets abgestellt werden.

  • Kann ich meine Haustiere mitnehmen?

    Im Regelfall können und sollen Haustiere zuhause bleiben. Wer das nicht will, muss sein Tier entweder vorher anderweitig unterbringen oder mitnehmen. In den Notunterkünften besteht im Regelfall keine Möglichkeit, Haustiere unterzubringen. Problematisch wird es für Tiere, die in der Wohnung bleiben, wenn die Evakuierung länger als geplant dauern sollte. Daher sollte auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die Tiere auch dann genug Futter und Wasser hätten, wenn sich die Rückkehr ihrer Besitzer verzögern sollte.