Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern

  • Leistungsbeschreibung

    Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden, 
    • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
    • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

  • Verfahrensablauf

    Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
  • Zuständige Stelle

    Zuständiges Jugendamt

  • Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine

  • Bearbeitungsdauer

    3 Tage bis 6 Wochen

  • Rechtsgrundlage

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html

  • Kurztext

    • Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern 
    • Das zuständige Jugendamt führt für Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern ein Sorgeregister, in das Eintragungen zur Sorgerechtsverteilung vorgenommen werden.
    • Das Jugendamt prüft, ob Einträge in das Sorgeregister vorgenommen wurden und stellt gegebenenfalls eine Negativbescheinigung aus.
    • Zuständige Stelle: Jugendamt
       
  • Urheber

    Freie Hansestadt Bremen
    Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

  • Typisierung

    3b
  • Status Bibliothekseintrag

    5

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Zuständige Mitarbeitende