Aufbauhilfen für Privathaushalte

  • Leistungsbeschreibung

    Antragstellung

    Anträge von Privathaushalten können vom 27.09.2021 bis zum 30.06.2023 über das digitale Self Service Portal (SSP) der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Der Link zum Online-Förderportal sowie weitere Informationen sind ab dem 27.09.2021 auf den Seiten www.isb.rlp.de/unwetterhilfen zu finden.

    Förderung

    Die Zuwendung erfolgt als Billigkeitsleistung in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.

    Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen und dem Anteil des Hausrates, der betroffen ist, bemisst. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält 13.000 Euro, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, 8.500 Euro für die zweite Person, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).

    Zuwendungsfähig sind bis zur Höhe des entstandenen Schadens u. a.:

    • die Kosten zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, an sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der privaten Wohngebäude einschließlich Garagen und Stellplätze erforderlich sind
    • sowie Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für durch das Schadensereignis zerstörte Wohngebäude unter bestimmten Voraussetzungen auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben) sowie an untergeordneten Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck,
    • die Kosten für anerkannte Maßnahmen des Denkmalschutzes,
    • die Kosten für die Erstellung bestimmter Gutachten und für Planungsunterlagen,
    • die Kosten von Abriss- und Aufräumarbeiten, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang stehen,
    • in begründeten Fällen auch Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, soweit hierfür eine Rechtspflicht besteht oder sie unter den Voraussetzungen von § 3 Absatz 2 AufbhV 2021 zwingend erforderlich sind.
  • Verfahrensablauf

    Die ISB hat für die Antragstellung von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr und samstags und sonntags und feiertags in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr ein Servicetelefon eingerichtet. 06131/6172-1444 und 06131/6172-1500, für Schäden am Hausrat: 06131/6172-1900. Bei Fragen finden Sie zudem ein Kontaktformular auf der Website (https://isb.rlp.de/service/beratung/kontakt-aufbauhilfe.html).

    Online-Anträge können Betroffene auch an den Computern der Infopoints ausfüllen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, auf die Beratung und Unterstützung der dort eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückzugreifen.


An wen muss ich mich wenden?

ISB

(Investitions-und Strukturbank Rheinland Pfalz)