Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn sich Ihr Vor- oder Nachname  ändert, ist Ihr Personalausweis ungültig. Gründe für eine sonstige Namensänderung sind zum Beispiel:

    • Adoption
    • Vornamenssortierung
    • Erklärung gemäß Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

    Sie müssen in diesem Fall einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie 16 Jahre alt sind oder älter.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.

    Onlinefunktion des Personalausweises

    Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweisen ist diese Funktion automatisch aktiviert. Wenn sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

  • Voraussetzungen

    • Ihr Name hat sich geändert.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin beziehungsweise. Fotograf
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass
    • falls kein gültiger Reisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • falls vorhanden: gültiger oder bereits abgelaufener Kinderreisepass
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mayen

    Neue Gebühren ab 07.02.2026:

    LeistungGebühr
    Antragstellende Person ab 24 Jahren46,00 Euro (10 Jahre gültig)
    Antragstellende Person unter 24 Jahren27,60 Euro (6 Jahre gültig)
    Vorläufiger Personalausweis10,00 Euro (höchstens 3 Monate gültig)
    Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes oder einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung13,00 Euro (zusätzlich)
    Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland30,00 Euro (zusätzlich)
    Antragstellung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland43,00 Euro (zusätzlich)
    Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird  6,00 Euro (zusätzlich)
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Diebstahl oder Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst durch einen Anruf bei der Sperrhotline sperren lassen.

  • Kurztext

    • Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
    • Personalausweis bei falscher Namensangabe ungültig
    • bei Namensänderung muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
    • Ausnahme: gültiges Passdokument mit dem neuen Namen liegt vor.
    • Personalausweise verfügen über eine Online-Funktion
    • bei Antrag eines neuen Personalausweises werden Fingerabdrücke gespeichert

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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