Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung neu beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn Sie Ihren Familiennamen zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, ist die Beantragung eines Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig.

    Sind von der Änderung des Familiennamens auch Ihre Kinder betroffen, werden auch deren Personalausweise und Reisepässe mit dem alten Namen ungültig. Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Beantragung eines neuen Personalausweises mit dem neuen Namen freiwillig.

    Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen.

    Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

  • Voraussetzungen

    • Sie haben nach der Scheidung einen neuen Familiennamen angenommen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • alter Personalausweis oder Reisepass mit dem alten Namen
    • falls vorhanden: gültiger Reisepass mit dem neuen Namen
    • Scheidungsurkunde
    • Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Mayen

    Neue Gebühren ab 07.02.2026:

    LeistungGebühr
    Antragstellende Person ab 24 Jahren46,00 Euro (10 Jahre gültig)
    Antragstellende Person unter 24 Jahren27,60 Euro (6 Jahre gültig)
    Vorläufiger Personalausweis10,00 Euro (höchstens 3 Monate gültig)
    Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes oder einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung13,00 Euro (zusätzlich)
    Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland30,00 Euro (zusätzlich)
    Antragstellung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland43,00 Euro (zusätzlich)
    Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird  6,00 Euro (zusätzlich)
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder geht er Ihnen verloren, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Verlust und Diebstahl können Sie auch selbst die Online-Funktion des Personalausweises bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.

  • Kurztext

    • Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein
    • bei Namensänderung nach Scheidung ist ein neuer Personalausweis zu beantragen
    • Ausnahme: gültiger (vorläufiger/regulärer) Reisepass mit neuem Namen liegt vor
    • ab Juli 2017 ausgestellte Personalausweise verfügen automatisch über OnlineAusweisfunktion, mit der sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausgewiesen werden kann
      • Online-Ausweisfunktion darf nach 16. Geburtstag verwendet werden
    • bei Beantragung: Abdrücke beider Zeigefinger der beantragenden Person werden auf einem Chip des Ausweises gespeichert
    • Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen

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