Allgemeiner Sozialer Dienst

  • Leistungsbeschreibung

     Die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII):

    • Allgemeine Erziehungsberatung
    • Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung
    • Beratung bei der Ausübung des Umgangs
    • Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht (Sorgerecht, Umgang)
    • Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII
    • Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
    • Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII
    • Tätigwerden bei Kindeswohlgefährdung
    • Inobhutnahmen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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