Förderrichtlinie für die Begrünung von Dachflächen in Mayen

Förderrichtlinie für die Begrünung von Dachflächen in Mayen

1. Ziel der Richtlinie

Mit der Förderung einer Begrünung von Dächern soll der Anteil von Grünflächen innerhalb der bebauten Flächen steigen.

Begrünte Flächen sind aus verschiedenen Gründen wertvoll:

  • Grünflächen binden Staub und Luftschadstoffe
  • halten Regenwasser zurück und tragen somit zur Starkregenvorsorge bei
  • beeinflussen im Sommer durch Verdunstung das Mikroklima positiv
  • Sie bieten Insekten und weiteren Lebewesen Lebensraum und fördern damit den Erhalt der biologischen Vielfalt.


2. Rahmenbedingungen

  • Eine nicht sach- und fachgerechte Ausführung der Dach- und Fassadenbegrünung ist nicht förderfähig.
  • Maßnahmen, die in Bebauungsplänen festgesetzt sind bzw. als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung oder sonstiger baurechtlicher Vorgaben gefordert wurden, können im Rahmen dieser Richtlinie nicht gefördert werden.
  • Der Förderantrag ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
  • Die Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzuzahlender Zuschuss gewährt. Ein Rechtsanspruch des Antragsstellers besteht nicht.
  • Die Förderung darf nicht mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen
  • Die geförderte Dachbegrünung muss mindestens fünf Jahre ab Fertigstellung in funktionsfähigem Zustand gehalten werden.


3. Fördergegenstand

Gefördert wird:

  • Die fachgerechte und rechtlich zulässige Anlage von Dachbegrünungen auf Wohngebäuden und Nebengebäuden (Garagen, Carports, Flachdächer von Wohnhäusern) innerhalb der Gemarkungen Mayen, Alzheim, Hausen, Kürrenberg und Nitztal. Vorbehaltlich einer Prüfung der unteren Bauordnungsbehörde hinsichtlich der Planungs- und Bauordnungsrechtes des Baukörpers (Überprüfung von Schwarzbauten).
  • Das zu errichtende Gründach muss eine Substratstärke von mindestens 6 cm aufweisen und mit geeigneten einheimischen Pflanzen begrünt werden.
  • Förderfähig sind alle Kosten die für die direkte Erstellung des Gründaches anfallen wie z.B. Materialkosten (Samen / Sprossen, Substrat, Schutzfließ Drainagefließ), und Lohnkosten für Fachfirmen wie z.B. Gartenbaubetriebe oder Dachdecker.
  • Kosten für Planungsleistungen wie statische Untersuchungen sind nicht förderfähig.
  • Kosten für die Pflege und den Erhalt des Gründaches sind nicht förderfähig.


4. Förderhöhe

  • Der Fördersatz beträgt maximal 50% der förderfähigen Kosten.
  • Die Förderhöhe beträgt maximal 250€ für Dachflächen bis 25m² (z.B. Einzelgaragen, Carports).
  • Die Förderhöhe beträgt maximal 500€ für Dachflächen über 25m² (z.B. Doppelgaragen, Garagenhöfe, Flachdächer von Wohngebäuden). 


5. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Eigentümer und Eigentümergemeinschaften sowie Erbbauberechtigte, deren zu begrünende Dachfläche sich auf einem Grundstück innerhalb der Gemarkung Mayens befindet.

Unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Grundstücke bzw. Dachflächen je Eigentümer/Eigentümergemeinschaft/Erbbauberechtige, kann nur ein Antrag gestellt werden.

Hat ein Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft bereits einen Antrag für eine Dachfläche gestellt, können die anderen Eigentümer keinen weiteren Antrag stellen, auch nicht, wenn es sich hierbei um eine andere Dachfläche handelt. Wenn eine Förderung bereits einer Eigentümergemeinschaft bewilligt worden ist, können die einzelnen Eigentümer auch dann keinen weiteren Antrag stellen, wenn das betreffende Grundstück im Alleineigentum steht. Auch ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn im Vorjahr bereits eine Zahlung aus diesen Fördermitteln erfolgte.


6. Verfahren

Der Antrag muss schriftlich auf dem dafür vorgesehen Formular bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Mit eingereicht werden müssen ein aussagekräftiges Foto des Objektes vor der Begrünung, eine bemaßte Skizze der zu begrünenden Fläche und eine Kostenschätzung.

Innerhalb des Antragformulars erklärt der Antragsteller, dass Er/Sie:

  • Die rechtliche und tatsächliche Verantwortung für die Durchführbarkeit der Maßnahme übernimmt
  • Eigentümer der Fläche ist.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Reihenfolge des Antragseingangs.

Eine Bewilligung erfolgt nur solange noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Bewilligung eines gestellten Förderantrages!


7. Auszahlung der Förderung

Die Auszahlung erfolgt nach vollständiger Ausführung der Arbeiten. Die entstandenen Kosten sind in Form von Rechnungen (auch Rechnungsbeträge über Materialien sind förderfähig) nachzuweisen. Die vollständige Ausführung ist anhand einer Fotodokumentation zu belegen.

Die Stadtverwaltung Mayen behält sich vor, vor Auszahlung der Förderung die Durchführung der Maßnahme vor Ort auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen. 


8. Haftungsausschluss

8.1 Die Stadt Mayen haftet nicht für Schäden, die durch geförderte Begrünungsmaßnahmen entstehen.

8.2 Die Förderung einer Maßnahme ersetzten keine gegebenenfalls erforderliche Beurteilung und Genehmigung der Maßnahme nach öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vorschriften; mit ihr wird auch keine Verantwortung für die technische Richtigkeit der Planung übernommen.

8.3 Die Verantwortung für die Prüfung der Eignung und der statischen Belastbarkeit der zu begrünenden Anlage liegt beim Antragsteller.


9. Inkrafttreten

9.1. Die Stadt Mayen hat in Ihrer Sitzung am 18.05.2022 die vorliegende Richtlinie „Förderprogramm Dachbegrünung“ beschlossen.

9.2 Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt für alle Maßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt beantragt werden.

9.3 Die Richtlinie ist gültig, solange Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen und die Stadt Mayen keine Änderung der Inhalte beschließt oder die Förderung einstellt.


10. Zuständige Stelle

Stadtverwaltung Mayen,

Stabsstelle Klimaschutz

Rosengasse 2

56727 Mayen

Die Antragunterlagen können hier heruntergeladen werden:

Ansprechpartner

Helge Lippert

Klimaschutzmanager

Helge.Lippert@mayen.de

Zimmer: 414

Telefon: 0 26 51 / 88-1503

Stadtverwaltung Mayen - Stabsstelle Klimaschutz

Rosengasse 2

56727 Mayen