Vergaberichtlinien

Vergaberichtlinien zum Volksfest Lukasmarkt

Vergaberichtlinien zum Volksfest Lukasmarkt 2023

Gem. § 70 (3) Gewerbeordnung (GewO) i.v.m. § 60 b GewO ist die Platzvergabe mit einer transparenten und nachvollziehbaren Auswahl für das Innenstadtvolksfest Lukasmarkt 2023 zu treffen. Daher hat der Marktausschuss Richtlinien  für die Vergabe von Stellflächen für Fahrgeschäfte und sonstige Kirmesgeschäfte zu beschließen, um in der Zukunft eine nach derzeitigem Stand bestmögliche Grundlage für deren mögliche gerichtliche Überprüfung zu haben.

Präambel

Der Marktausschuss gibt sich (gemäß der Ausschreibung zum Lukasmarkt im Juni 2022, veröffentlicht in Blick Aktuell sowie im Internet unter www.Lukasmarkt.de und www.mayenzeit.de ) nachfolgende Richtlinien für die Vergabe von Stellplätzen für Fahrgeschäfte und sonstige Kirmesgeschäfte auf dem Lukasmarkt Volksfest 2023.

Gem. §  70 (3) Gewerbeordnung (GewO) i.v.m. § 60 b GewO können für den Fall, dass der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller (Bewerber) von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Bedingt durch die räumlichen Gegebenheiten einer Innenstadtkirmes wird das Volksfest entsprechend der zum Volksfestplatz gehörenden Straßenzüge im Innenstadtbereich eingegrenzt und ist auf Dauer festgesetzt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Gemäß dem Lageplan ist der Bereich mit 15 Hauptattraktionen bestückt. Somit ist gem. § 70 (3) GewO eine Auswahl bei der Stellplatzvergabe zu treffen.

Die Auswahl der 15 Hauptattraktionen sowie der sonstigen Kirmesgeschäfte erfolgt gemäß den Zulassungs-/Gestaltungskriterien: 1. Räumliche Gegebenheit, 2. Attraktivität, 3. Neuheit beim Lukasmarkt, 4. Bekannt und bewährt. Dabei orientiert sich der Marktausschuss  an dem Veranstaltungszweck, für alle Alters- und Besuchergruppen, insbesondere Familien, Kinder und Senioren,  eine möglichst attraktive, umfassende, ausgewogene und der Zeit entsprechende Veranstaltung zu bieten.  

Bewerbungen werden ausgeschlossen, wenn

  1. die Bewerbung verspätet eingeht,
  2. das Angebot nicht in eine genannte Kategorie fällt,
  3. Nachweise nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden,
  4. erforderliche Erklärungen nicht abgegeben werden oder
  5. der Bewerber nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

Ergänzende Unterlagen zur Bewerbung, welche nach dem Bewerbungsschluss (15.10.2022) eingereicht werden, finden keine Berücksichtigung.

Festlegung der Standplätze:

Gemäß Lageplan legt der Marktausschuss fest, dass für den Lukasmarkt 2023 insgesamt 15 Hauptattraktionen unter Vertrag genommen werden. Von den 15 Hauptattraktionen sind die Ziffern 1 (Autoskooter), 2 (Riesenrad), 3 (Break Dancer), 9 (Wellenflug), 10 (Kinder Skooter), als Fixpunkte festgelegt. Unter Berücksichtigung des Veranstaltungszweckes und des Veranstaltungszieles hat der Marktausschuss zur Vermeidung eines einförmigen Erscheinungsbildes und im Interesse der Ausgewogenheit der Veranstaltung die Anzahl der Geschäfte für die einzelnen Betriebs-/ bzw. Geschäftsarten für 2023 festgelegt:

-Fahrgeschäfte aller Art: 1 Riesenrad, 1 Autoskooter,  1 Break Dancer,    1 Wellenflieger,  1 Simulator od. x-D-Kino, 1 Schienenbahn (z.B. Geisterbahn/Achterbahn),    1 historisches Karussell am Kirchplatz Herz Jesu, 4 sonstige Fahrgeschäfte (z.B. Rundfahrgeschäft Hochfahrgeschäft etc.).

-2 Laufgeschäfte/Belustigungen aller Art;

-9 Kinderfahrgeschäfte aller Art

Die Zulassung eines Riesenrades erfolgt nur alle sechs Jahre für ungerade Spielzeiten durch einen Mehrjahresvertrag. Auf die gesonderte Ausschreibung wird hingewiesen.  

Weiterhin werden zum Lukasmarkt zugelassen:

- 36 x Verkauf von Süßwaren aller Art

- 32 x  Verkauf von Imbisswaren aller Art

- 21 x Ausspielungen aller Art

- 18 x Ausschankbetriebe/Getränkestände aller Art

- 6 x Verkauf von Geschenkartikel aller Art

- 3 x Schießgeschäfte aller Art

- 2 x Verlosungen aller Art

Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze verfügbar sind, so orientiert sich die Auswahl der Bewerber/innen ausschließlich am Veranstaltungszweck, Gestaltungswillen und den platzspezifischen Gegebenheiten.

Bewertung der Attraktivität:

Geschäfte, insbesondere Neuheiten, von denen anzunehmen ist, dass sie wegen ihrer Art, Ausstattung oder Betriebsweise eine besondere Anziehungskraft auf die Besucher ausüben, sind zu bevorzugen (Grundsatz der Attraktivität).

Geschäfte, die attraktiver sind als gleichartige Geschäfte anderer Bewerber, sind diesen vorzuziehen. Die Attraktivität eines Geschäftes kann bestimmt werden anhand von

  1. Fassadengestaltung,
  2. Größe des Geschäftes, Betrieb am vorgesehenen Standort möglich,
  3. Alter und Erscheinungsbild des Geschäftes,
  4. Beleuchtung/Lichteffekte, Malerei,
  5. LED Bildschirme z.B. mit SMS Texten/Livecam od.ähnl.,
  6. Anzahl von Gondeln, Fahrzeugen oder Sitzplätzen im Fahrgeschäft,
  7. sicherheitstechnischem Stand,
  8. Betriebsweise und Energieverbrauch, Umweltfreundlichkeit,
  9. Warenangebot, (nicht für Fahrgeschäfte aller Art, Kinderfahrgeschäfte aller Art und Laufgeschäfte/Belustigungen)
  10.  behindertengerechter Ausstattung.

Zur Bewertung der Attraktivität findet ein 10 Punktesystem Anwendung, sodass bei 10 Kategorien eine Höchstpunktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann. Kann der Bewerber am vorgesehenen Standort aufgrund der Größe der Aufbauten des Geschäftes  dort nicht platziert werden, entfällt die Attraktivitätsbewertung. Eine Zulassung kann sodann nicht erfolgen.

Bewertung bekannt und bewährt:

Beschicker, deren einwandfreie Betriebsführung und persönliche Zuverlässigkeit auf dem Lukasmarkt  bekannt ist, erhalten gegenüber Neubewerbern den Vorzug. Dies gilt jedoch nur für ein Geschäft gleicher Art und gleichen Umfanges (Grundsatz: bekannt und bewährt). Diese können sich unter anderem durch folgende Unterpunkte widerspiegeln:

- Pflichtbewusstsein,

- Sicherung des konstanten Qualitätsniveaus,

- Kennen des Geschäftes,

- Einhaltung von Sicherheits- und hygienischen Standards,

- störungsfreier Betriebsablauf.

Erfüllen mehrere Bewerber die gleichen Voraussetzungen, ist derjenige zu bevorzugen, dessen einwandfreie Betriebsführung und persönliche Zuverlässigkeit auch auf anderen Volksfesten bekannt ist. Hierbei sind die persönliche Zuverlässigkeit des Bewerbers, die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung und der reibungslose Festablauf zu berücksichtigen. Geschäfte, von denen angenommen wird, dass sie wegen ihrer Art, Ausstattung oder Betriebsweise eine besondere Anziehungskraft auf die Besucher ausüben, können bevorzugt Platz erhalten. Langjährige bekannte und bewährte Bewerber/innen haben bei gleichen Voraussetzungen Vorrang vor neuen Bewerber/innen.

Bestätigung der Stammbeschicker:

Das Volksfest Lukasmarkt stützt sich auf eine Jahrhunderte alte Tradition, die auch Wert darauf legt, traditionelle Geschäfte und Stammhändler für ihre Jahrzehnte lange Teilnahme beim Lukasmarkt zu ehren und zu danken, dass sie diese Tradition fortführen.

Für die Sparten Spielbetrieb, Imbissbetrieb, Süßwaren und Verkaufsbetrieb werden die langjährigen Stammbeschicker (mehr als 20 Jahre auf dem Lukasmarkt bekannt und bewährt) wieder zugelassen.

Ausführungsbestimmungen:

Die Zulassung erfolgt durch den Abschluss einer zivilrechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Mayen und dem Bewerber.

Sind nachträgliche Zulassungen notwendig, weil ein Bewerber keinen Gebrauch von seiner Zulassung macht oder ausgeschlossen wurde, kann ein Ersatzbewerber zugelassen werden bzw. es erfolgt eine freihändige Vergabe durch die Marktmeisterin in Abstimmung mit der Fachbereichsleitung.