Im Zuge des Verfahrens wurden Bürgerinnen und Bürger zunächst angehört: Das bedeutet, dass sie Schreiben erhalten haben zu ihren Grundstücken bzw. den bei der Verwaltung hinterlegten Daten, die zunächst abgeglichen werden konnten bevor finale Beitragsbescheide erstellt werden.
Die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger werden nun nach und nach überprüft und bewertet. Alle Rückmeldungen werden gesichtet, dort, wo sich Änderungen zum bisherigen Stand ergeben, erhalten die Bürgerinnen und Bürger individuell auch Rückmeldungen. Um eine möglichst schnelle Bearbeitung aller Anliegen zu erreichen, verzichtet die Verwaltung auf Rückmeldungen in Fällen, wo sich nichts geändert hat.