Stadt Mayen informiert über Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel der Kreisverwaltung MayenKoblenz

Darüber hinaus sind Biosicherheitsmaßnahmen wie Desinfektionswannen an Stalleingängen zwingend umzusetzen. Der Handel mit Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler sowie entsprechende Veranstaltungen ist bis auf Weiteres untersagt.

Die Allgemeinverfügung ist ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30. November. Aufgrund des öffentlichen Interesses wurde die sofortige Vollziehung angeordnet.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter https://www.kvmyk.de/aktuelles/amtsblatt/#accordion-1-0 – Amtsblatt 43-2025 abrufbar.