Erste „Zuchsitzung“ findet am 15.  Januar statt

Im Hinblick auf die anstehende Organisation des Rosenmontagszuges sowie eines ordnungsgemäßen Zugablaufes weist die Alte Große Karnevalsgesellschaft Mayen e.V., darauf hin, dass ausschließlich Fußgruppen sowie Zugwagenteilnehmer am Rosenmontagszug zugelassen werden, die auch an der „Zuchsitzung“ teilnehmen und eine Belehrung erfahren.

Für alle Fastnachtsjecken, die am 15. Januar verhindert sind, findet am 27. Januar, ebenfalls um 19 Uhr, eine zweite „Zuchsitzung“ statt.

Alle Einzelpersonen oder Gruppen, die sich zur Teilnahme am Fastnachtszug in Mayen anmelden möchten, sind zur „Zuchsitzung“ herzlich eingeladen.

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