Hundehalter haben ihre Hunde innerhalb der bebauten Ortslage an der Leine zu führen. Außerhalb der Ortschaft – also insbesondere auf Feldwegen oder in angrenzenden Waldgebieten - sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Diese genannten Punkte ergeben sich aus der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Mayen. Wer gegen sie verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde grundsätzlich in der Öffentlichkeit anzuleinen sind. Hierbei geht es nicht nur darum, Gefährdungen auszuschließen, sondern auch zu verhindern, dass bei anderen Menschen Ängste ausgelöst werden.
Verantwortungsbewusste Hundehalterinnen und Hundehalter bleiben außerhalb der Ortschaft insbesondere auch auf den Wegen und halten ihre Hunde an der Leine. Dies aus Rücksicht auf Spaziergänger, Läufer und Walker, sowie Reiter, die Hunden vielleicht mit einem mulmigen Gefühl begegnen und auch um Weidetiere auf Wiesen sowie Nutztiere in außerhalb liegenden Stallungen nicht zu gefährden.
Zudem fällt immer wieder auf, dass die „Hinterlassenschaften“ von Hunden an vielen Stellen auf den Straßen und Feldwegen sowie auf Acker- und Wiesenflächen nicht entsorgt werden. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Ordnungsgeld ab 55 Euro bestraft werden kann. Die Stadtverwaltung fordert alle Hundebesitzer zur Rücksichtnahme auf: Hunde sind an der Leine zu halten und der Hundekot zu entsorgen.
Abgesehen von dem unansehnlichen Bild birgt der Hundekot vor allem auch für Kleinkinder echte Gefahren und gesundheitliche Risiken. Und wie ärgerlich es ist, wenn man durch Schuhe oder die Reifen von Kinderwagen den Kot in die Wohnung bringt, haben sicherlich schon viele Mitbürgerinnen und Mitbürger erfahren. Auch nicht zu vergessen sind die außerhalb der Ortschaft stehenden Weidetiere, die durch das Fressen von mit Kot verunreinigtem Gras gesundheitliche Schäden erleiden.
Demnach bittet die Stadtverwaltung Mayen alle Hundehalter, Plastiktüten mit sich zuführen oder sich an sogenannten „Dog-Stationen“ – Hundekotbeutelspendern zu bedienen, um den Kot einzusammeln und mit den Tüten in die Abfallbehälter zu werfen.