Hintergrund der Gebührenerhöhung ist die Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO), der der Bundesrat am 30. Januar 2026 zugestimmt hat. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung ist die bundesweite Erhöhung der Gebühren im Personalausweiswesen.
Aufgrund gleichermaßen gestiegener Kosten beim Ausweishersteller sowie bei den Personalausweisbehörden erfolgt die Anpassung mit dem Ziel, weiterhin eine kostendeckende und leistungsfähige Aufgabenerfüllung sicherzustellen.
Ab Inkrafttreten gelten folgende Gebühren:
- 46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
- 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Das Einwohnermeldeamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der neuen Gebührensätze bei zukünftigen Antragstellungen.