Die Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Mayen eingesehen werden:
https://www.mayen.de/arbeiten-leben/wirtschaft-stadtentwicklung/standort-mayen/standortentwicklung/gestaltungshandbuch-altstadt/
Neben der Satzung und dem Gestaltungshandbuch stehen dort auch praxisnahe Anwendungshinweise zur Verfügung. Diese richten sich insbesondere an neue Gastronominnen und Gastronomen sowie Gewerbetreibende und erläutern verständlich die wichtigsten Regelungen im Bereich der Sondernutzungen. Darüber hinaus enthält die Seite eine Übersicht zum Bestandsschutz sowie zu den Übergangsregelungen.
Mit der Gestaltungssatzung verfolgt die Stadt das Ziel, das Stadtbild langfristig zu sichern und aufzuwerten. Klare und einheitliche Gestaltungsregeln sollen dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu verbessern, historische Strukturen zu bewahren und gleichzeitig attraktive Rahmenbedingungen für Handel, Gastronomie und Dienstleistungen zu schaffen.
Besonders freut sich die Stadtverwaltung Mayen über eine nahezu zeitgleich eingegangene Förderzusage des Landes in Höhe von 150.000 Euro. Die Mittel sollen die Umsetzung der Gestaltungssatzung unterstützen und gezielt für entsprechende Maßnahmen eingesetzt werden.
Informationen zu Fördermöglichkeiten für Gewerbetreibende, Gastronomiebetriebe sowie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer und zum geplanten Umfang der Förderung werden in Kürze ebenfalls unter dem obenstehenden Link veröffentlicht.
Mit der neuen Gestaltungssatzung schafft die Stadt damit nicht nur verbindliche Regeln, sondern bietet zugleich Beratung, Orientierung und finanzielle Unterstützung, um gemeinsam mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren eine attraktive und lebendige Innenstadt weiterzuentwickeln.
Weitere Informationen und alle Unterlagen erhalten Sie auch bei der zuständigen Koordinierungsstelle der Gestaltungssatzung für die Innenstadt:
Fachbereich 1 – Frau Yvonne Müller, Tel.: 02651 88-21111, E-Mail: yvonne.mueller@mayen.de
