Du hast Lust, deinen Ort aktiv mitzugestalten? Du willst einen Raum schaffen, an dem sich Jugendliche treffen, austauschen oder gemeinsam etwas starten können? Dann ist der Jugendfonds genau dein Ding! Gesucht werden Ideen, wie Treffpunkte für Jugendliche geschaffen oder verbessert werden können – egal ob draußen, drinnen oder mobil. Wichtig ist: Ihr gestaltet mit!
Die Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Brohltal, Vordereifel und die Stadt Mayen laden junge Menschen bis 27 Jahre ein, ihre Ideen einzureichen.
DIE WICHTIGSTEN ECKDATEN |
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gefördert werden Sachkosten für Projekte wie:
Nicht gefördert werden:
WER KANN MITMACHEN?
FÖRDERUNG & RAHMENBEDINGUNGEN
Die Projekte werden anhand von Projektauswahlkriterien im Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die besten Ideen gewinnen! |
So läuft’s ab – Projektauswahl & Umsetzung
- Interessenbekundung einreichen
Reicht eure Interessenbekundung mit kurzer Projektbeschreibung, einer volljährigen Ansprechperson und einer groben Kostenschätzung bis spätestens 15.03.2026 bei der Geschäftsstelle der LAG ein.
- Sichtung & Einladung zur Präsentation
Die Geschäftsstelle prüft, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind (Muss-Kriterien). Wenn alles passt, werdet ihr zur Vorstellung eingeladen.
- Projektvorstellung und Entscheidung am 29.04.2026
Am 29.04.2026 stellt ihr euer Projekt dem Entscheidungsgremium der LAG Osteifel-Ahr vor. Diese besteht aus Vertreter*innen der Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartner*innen sowie Vertreter*innen der Zivilgesellschaft. Ihr erklärt euer Vorhaben, zeigt, warum es wichtig ist, und könnt Fragen beantworten. Das Entscheidungsgremium bewertet alle Projekte anhand der festgelegten Auswahlkriterien und entscheidet, welche Projekte eine Förderung erhalten.
- Zielvereinbarung & Projektstart
Wenn euer Projekt ausgewählt wurde, schließt ihr eine Zielvereinbarung mit der LAG ab. Darin steht:
- was ihr umsetzen wollt,
- wie viel Geld ihr bekommt
- bis wann das Projekt abgeschlossen sein muss
- welche Nachweise ihr einreichen müsst.
- Projekt umsetzen – in Vorleistung gehen
Ihr setzt euer Projekt um – z. B. Anschaffungen für den Jugendtreff, Gestaltung, Aufbau etc.
Wichtig: Die Kosten werden zuerst von euch oder eurer Gemeinde/ Organisation übernommen (z. B. über den Ortsgemeindehaushalt, Verein o. Ä.).
- Rückerstattung nach Abschluss: Frist 30.09.2026
Nach Projektende reicht ihr bis spätestens 30.09.2026 einen kurzen Sachbericht mit Fotos und Belegen (Rechnungen, Zahlungsnachweise etc.) ein. Dann bekommt ihr den Förderbetrag als Festbetrag überwiesen. Die Förderung darf dabei die tatsächlichen Ausgaben nicht übersteigen.
Geltende Auswahlkriterien und Fördersätze
Die Projektauswahlkriterien, das Formular zur Interessensbekundung und weitere Informationen sind unter www.leader-osteifel-ahr.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht. Wenden Sie sich bei Fragen und für eine kostenfreie Beratungen gerne an das Regionalmanagement:
Regionalmanagement Theresa Göbel c/o Sweco GmbH, Koblenz 0261-30439-21 oder 0170 9842743 theresa.goebel@sweco-gmbh.de |
LAG-Geschäftsstelle Bernhard Jüngling c/o Verbandsgemeindeverwaltung Adenau 02691-305-100 Bernhard.juengling@adenau.de |