Eingabe von E-Rechnungen bei der Stadtverwaltung Mayen
Seit dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in Rheinland-Pfalz elektronische Rechnungen zu erstellen und diese über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) einzureichen. Dies ist in §1 sowie §3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) geregelt und gilt unabhängig vom Auftragswert.
Abgrenzung zur Verpflichtung im B2B-Bereich durch das Wachstumschancengesetz
Seit 01.01.2025 müssen Unternehmen im innerdeutschen B2B-Zahlungsverkehr E-Rechnungen empfangen können, spätestens ab 01.01.2028 müssen in diesem Bereich in der Regel E-Rechnungen versendet werden. Diese Vorgaben entspringen dem Wachstumschancengesetz und haben keine rechtlichen Auswirkungen auf die oben genannte Frist aus der ERechVORP.
Für die Anmeldung am Zentralen Rechnungseingang ist es notwendig, dass Sie sich mit Ihrem ELSTER Unternehmenskonto anmelden. Sofern Sie noch kein Unternehmenskonto eingerichtet haben, können Sie sich hier ein neues Konto anlegen:
Die Eingabe von Rechnungen über den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) starten Sie hier:
Für die Eingabe der Rechnung über den ZRE bei der Stadt Mayen verwenden Sie bitte folgende Daten:
Behördenname: Stadtverwaltung Mayen
Leitweg-ID: 071370068068-001-23
Peppol-ID: 0204:071370068068-001-23


